Habilitieren an der Medizinischen Fakultät


Wissenschaftler*innen und Ärzt*innen der Medizinischen Fakultät können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Promotion eine Habilitation anstreben. Mit der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefähigung  (Facultas docendi) zuerkannt, so dass das jeweilige wissenschaftliche Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre vertreten werden kann. Nachfolgend kann die/der Habilitierte die Venia legendi beantragen und erhält die Befugnis, in ihrem oder seinem Fach an der Hochschule Lehrveranstaltungen selbstständig durchzuführen.

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                                                                       NEU ! NEU ! NEU !
                          Für die Antragsstellung von Habilitationsanträgen stellt die Medizinische Fakultät 
                                                HaPo - EIN WEBBASIERTES PORTAL zur Verfügung
                                          Zugangsanfragen: geschaeftszimmer.med@uni-muenster.de
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Ablauf der Habilitation
Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für Ihre Habilitation sowie Vorlagen und Tipps. Bei Fragen helfen wir gern weiter und wünschen Ihnen für Ihr Habilitierungsvorhaben viel Erfolg!

Habilitationsordnung

Kriterien & Vorlagen

Bitte beachten Sie auch die folgenden Richtlinien der Universität und der Fakultät:

Abschlussberichte

  • Abschlussberichte der Habilitationskommission (nur im Intranet für berechtigte Personen zugänglich)

Kontakt

Ihre Ansprechpartner*innen im Geschäftszimmer des Dekanats

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Aussagen beziehen sich auf die Habilitationsordnung von 2021.