Habilitieren an der Medizinischen Fakultät
Wissenschaftler*innen und Ärzt*innen der Medizinischen Fakultät können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Promotion eine Habilitation anstreben. Mit der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefähigung (Facultas docendi) zuerkannt, so dass das jeweilige wissenschaftliche Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre vertreten werden kann. Nachfolgend kann die/der Habilitierte die Venia legendi beantragen und erhält die Befugnis, in ihrem oder seinem Fach an der Hochschule Lehrveranstaltungen selbstständig durchzuführen.
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NEU ! NEU ! NEU !
Für die Antragsstellung von Habilitationsanträgen stellt die Medizinische Fakultät
HaPo - EIN WEBBASIERTES PORTAL zur Verfügung
Zugangsanfragen: geschaeftszimmer.med@uni-muenster.de
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Ablauf der Habilitation
Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für Ihre Habilitation sowie Vorlagen und Tipps. Bei Fragen helfen wir gern weiter und wünschen Ihnen für Ihr Habilitierungsvorhaben viel Erfolg!
Habilitationsordnung
Kriterien & Vorlagen
- Habilitationskriterien | Checkliste zur Habilitation
- Anlage zum Schriftenverzeichnis
- Infos und Tipps zur Ermittlung von Impact-Faktoren - Medizinbibliothek der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- Nachweis Lehrtätigkeit | mediCO - Medizindidaktisches Coaching-Angebot
- Lehrleistungsbörse - zur Vermittlung curricularer Lehre
- Fragebogen zur Umhabilitation FBR 14.05.2013
Bitte beachten Sie auch die folgenden Richtlinien der Universität und der Fakultät:
- Gute Publikationspraxis – Richtlinien der Medizinischen Fakultät zur Autorenschaft
- Gute wissenschaftliche Praxis – Regeln der Universität
Abschlussberichte
- Abschlussberichte der Habilitationskommission (nur im Intranet für berechtigte Personen zugänglich)
Kontakt