Habilitieren an der Medizinischen Fakultät


Wissenschaftler*innen und Ärzt*innen der Medizinischen Fakultät können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Promotion eine Habilitation anstreben. Mit der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefähigung(Facultas docendi) zuerkannt, so dass das jeweilige wissenschaftliche Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre vertreten werden kann. Nachfolgend kann die/der Habilitierte die Venia legendi beantragen und erhält die Befugnis, in ihrem oder seinem Fach an der Hochschule Lehrveranstaltungen selbstständig durchzuführen.

NEU ! NEU ! NEU !
Für die Antragstellung von Habilitationsanträgen stellt die Medizinische Fakultät ein webbasiertes Portal zur Verfügung. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://habilitation.uni-muenster.de

Um einen Zugang zum Portal zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an geschaeftszimmer.med@uni-muenster.de.

Ablauf der Habilitation

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für Ihre Habilitation sowie Vorlagen und Tipps. Bei Fragen helfen wir gern weiter und wünschen Ihnen für Ihr Habilitierungsvorhaben viel Erfolg!

Habilitationsordnung

Kriterien & Vorlagen

Bitte beachten Sie auch die folgenden Richtlinien der Universität und der Fakultät:

Abschlussberichte

  • Abschlussberichte der Habilitationskommission (nur im Intranet für berechtigte Personen zugänglich)

Kontakt