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Plagiatsfall abgeschlossen: Doktorvater betreut vorübergehend keine weiteren Arbeiten

Münster (mfm) - Die Akte zum Plagiatsfall bei den Medizinern der Universität Münster ist geschlossen: Der betreuende Professor wird vorübergehend als Gutachter pausieren. Im Juli hatte die Medizinische Fakultät einem Arzt den Doktortitel entzogen, da dessen Arbeit zu große Ähnlichkeiten mit einer früher eingereichten Studie eines anderen Autoren aufwies. Offen geblieben waren nach dem Titelentzug zunächst mögliche Sanktionen gegen den Hochschullehrer, der beide Doktorarbeiten begutachtet hatte. Auch hierzu gibt es jetzt eine Entscheidung.
„Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme und eines ausführlichen Gespräches sind wir der Überzeugung, dass die positive Bewertung der zweiten Dissertation auf einer Unachtsamkeit beruht“, so der Dekan der Fakultät, Prof. Wilhelm Schmitz. Zwischen den beiden Doktorarbeiten lägen drei Jahre, zudem enthalte die zweite einige neue inhaltliche Aspekte, auch wenn diese einen Titelerwerb nicht rechtfertigten. „Natürlich sollte so etwas trotzdem nicht passieren, da sind wir als Hochschullehrer in der Pflicht und müssen ein Zeichen setzen“, appelliert Schmitz an die Sorgfalt seiner Fakultätskollegen.
In den nächsten zwei Jahren wird das Dekanat den betroffenen Professor nicht zum Gutachter von Doktorarbeiten bestellen. Dessen ärztliche und Forschungstätigkeit ist davon unberührt. „Mit dieser Entscheidung ist der Plagiatsfall, der erste an der Fakultät, für uns beendet“, so der Dekan. Mit weiteren Fällen rechnet er nicht: Schon vor dem aktuellen Verfahren, im Oktober 2010, habe die Fakultät ihre interne Qualitätssicherung ausgebaut, zum Beispiel durch eine „Betreuungsvereinbarung“ zwischen Doktorand und Doktorvater sowie eine Anmeldepflicht für neu begonnene Arbeiten.

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