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Plagiatsfall: Medizinische Fakultät der Universität Münster entzieht Doktortitel
Münster (upm) - Die Medizinische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat nach Bekanntwerden zahlreicher möglicher Plagiatsfälle im Mai erste Entscheidungen getroffen: Der Fachbereichsrat der Fakultät hat gestern Abend [21.10.] entschieden, dass ein Doktortitel wegen grober Täuschung entzogen wird. In einem weiteren Fall sprach sich das Gremium aufgrund von Verstößen gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens für eine Rüge aus - Art und Umfang der Verstöße rechtfertigten keinen Täuschungsvorwurf. Der Fachbereichsrat folgte damit dem Vorschlag des Dekans und dem Votum der Untersuchungskommission. Die Prüfung der mehr als 20 weiteren Verdachtsfälle dauert an.
"Ich bin der Untersuchungskommission für ihre schnelle und gewissenhafte Prüfung dieser ersten beiden Fälle sehr dankbar", betonte der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Wilhelm Schmitz. "Die Medizinische Fakultät fühlt sich in jeder Hinsicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dazu zählt auch ein konsequentes und transparentes Verfahren in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass jemand vorsätzlich dagegen verstoßen hat. Damit wollen wir nicht zuletzt die große Mehrheit der ehrlichen Promovenden schützen."
Im Mai waren mehr als 20 Verdachtsfälle öffentlich geworden. Die Medizinische Fakultät reagierte umgehend und setzte eine Untersuchungskommission ein. Diesem Gremium gehören auch zwei externe Experten an, um auf diese Weise eine mögliche Befangenheit innerhalb der Fakultät auszuschließen.
Jedes Jahr werden durchschnittlich rund 240 Doktorarbeiten an der Medizinischen Fakultät eingereicht. Seit August 2011 müssen alle Promovenden auch eine elektronische Fassung ihrer Arbeit abgeben, um auf diese Weise eine mögliche Prüfung mit einer Plagiatssoftware zu ermöglichen.
"Ich bin der Untersuchungskommission für ihre schnelle und gewissenhafte Prüfung dieser ersten beiden Fälle sehr dankbar", betonte der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Wilhelm Schmitz. "Die Medizinische Fakultät fühlt sich in jeder Hinsicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dazu zählt auch ein konsequentes und transparentes Verfahren in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass jemand vorsätzlich dagegen verstoßen hat. Damit wollen wir nicht zuletzt die große Mehrheit der ehrlichen Promovenden schützen."
Im Mai waren mehr als 20 Verdachtsfälle öffentlich geworden. Die Medizinische Fakultät reagierte umgehend und setzte eine Untersuchungskommission ein. Diesem Gremium gehören auch zwei externe Experten an, um auf diese Weise eine mögliche Befangenheit innerhalb der Fakultät auszuschließen.
Jedes Jahr werden durchschnittlich rund 240 Doktorarbeiten an der Medizinischen Fakultät eingereicht. Seit August 2011 müssen alle Promovenden auch eine elektronische Fassung ihrer Arbeit abgeben, um auf diese Weise eine mögliche Prüfung mit einer Plagiatssoftware zu ermöglichen.