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„Hightech-Medizin hat viel verändert“: Prof. Bettina Schöne-Seifert für liberalen Umgang mit Suizidhilfe

Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Foto: privat)

Münster (upm) - In Deutschland – wie in zahlreichen anderen Ländern – wird die Frage nach einem ethisch verantwortbaren Umgang mit den Suizidwünschen Schwerstkranker kontrovers debattiert. Am 26. Februar verkünden Richter des Bundesverfassungsgerichts ihr Urteil, ob der vor gut drei Jahren in Kraft getretene neue Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit wollte der Bundestag einen Riegel vor unbotmäßige Praktiken schieben. Im Interview mit Juliane Albrecht erklärt Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), die Problematik der "assistierten Suizidhilfe".

In Deutschland können die Bürgerinnen und Bürger in den meisten Bereichen selbstbestimmt über ihre Lebensführung entscheiden. Beim Sterben hingegen nicht. Warum?

Selbstbestimmtes Sterben wird nicht in allen Varianten erschwert: Wo es um lebenserhaltende medizinische Behandlungen geht, haben Patienten inzwischen durchaus ein uneingeschränktes Vetorecht. Sie können also, nach geltender Rechtslage und mit breiter ethischer Zustimmung, selbstbestimmt einen zum Tode führenden Therapieabbruch – einschließlich der Beendigung von künstlicher Beatmung oder Ernährung – erwirken. Bei der jetzt zur Diskussion stehenden Regelung geht es aber um sterbewillige Patienten, denen diese Option gerade nicht zur Verfügung steht und die daher einen freiverantwortlichen Suizid begehen wollen. Auch dieser Schritt ist als solcher nach wie vor nicht rechtswidrig. Die Probleme liegen vielmehr auf der Ebene der Durchführung, für die es realistische und humane Wege geben muss.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir sprechen hier nicht von jenen – weit mehrheitlichen – Suizidwünschen, die in Verwirrung, spontaner Verzweiflung oder in akuten Lebenskrisen entstehen und die natürlich mit allen humanen Mitteln verhindert statt unterstützt werden müssen. Wir reden von wohlüberlegten Entscheidungen am Lebensende. Gegenwärtig bleibt solchen Patienten bekanntlich die beschwerliche und teure Suizidreise in die Schweiz oder ein einsamer Brutalsuizid, wenn sie dazu überhaupt in der Lage sind. Den ethisch angemessenen Weg, zuhause den Zugang zu einem tödlichen Medikament und ärztlichen Beistand zu erhalten, hat der Gesetzgeber mit dem strittigen Gesetz weitgehend versperrt.

Aber das Verbot bezieht sich doch nur auf "geschäftsmäßige Suizidhilfe"?

Dieser Begriff hat eine juristische Sonderbedeutung, die nicht etwa auf Profitabsicht, sondern auf Wiederholungsbereitschaft abzielt. Dadurch wird, erstmals seit 1871, auch die Suizidhilfe durch Ärzte mitkriminalisiert, sobald sie erkennbar über den zur Ausnahme erklärten "tragischen Einzelfall" hinausgeht. Die Autoren des Gesetzes haben das offenkundig beabsichtigt. Fakt ist, dass Hunderte Betroffene keinen Helfer und auch keinen Zugang zu einem tödlichen Medikament finden. Und das, obwohl bekanntlich mindestens ein Drittel der Ärzteschaft zu dieser Hilfe grundsätzlich bereit wären. Bei den Entscheidungsträgern stehen dahinter, so muss man vermuten, oft religiös inspirierte Vorstellungen darüber, dass ein Suizid immer unerlaubt in Gottes oder der Natur Handwerk pfuscht – vermeintlich anders als der Verzicht auf "künstlichen" Lebenserhalt. Diese Sicht kann eine aufgeklärt-säkulare Ethik nicht teilen. Und die Mehrheit der Bevölkerung teilt sie auch nicht. Das zeigen wiederholte Umfragen. Aber natürlich gilt auf der anderen Seite: Patienten müssen davor geschützt werden, sich unüberlegt, uninformiert oder unter sozialem Druck das Leben nehmen zu wollen. Hier gibt es sehr wohl eine Schutzpflicht für Recht wie Ethik.

Was lässt viele Menschen heutzutage anders über Sterbehilfe denken als noch vor Jahren?

Neben liberaleren Auffassungen über das Anrecht auf einen selbstbestimmten Tod sind dies vor allem zwei Begleitumstände unserer modernen Lebenswelt. So bringt die fortschreitende Hightech-Medizin mit sich, dass Patienten nicht nur gerettet und geheilt werden, sondern zum Teil in körperlich oder geistig stark reduzierter Verfassung lange überleben. Manche von ihnen empfinden ihren Zustand anhaltend als unvereinbar mit Lebensglück und -würde. Aber auch jenseits von unheilbarer Krankheit können die zunehmende Hochbetagtheit und die Angst vor kommendem Siechtum Menschen dazu bringen, sich ein Lebensende von eigener Hand zu wünschen. Hier kommen, nicht nur bei uns, neue ethische Debatten auf uns zu. Und zugleich die gesellschaftliche Aufgabe, Hochaltrigkeit lebenswerter sein zu lassen, als dies heute manchmal der Fall ist.

Wie kann man rechtliche Grenzen gestalten, die aus Ihrer Sicht ethisch vertretbar sind?

Wir wissen, dass Menschen bei Entscheidungen, in denen es um ihr eigenes Leben oder Sterben geht, nicht selten schwanken. Deshalb sind eine gesunde Skepsis und gesetzliche Vorsichtssperren – nennen wir es Schutzwall – vernünftig und nötig. Beratung, Bedenkzeiten, Doppelbegutachtungen und andere Absicherungen liegen grundsätzlich im Interesse aller. Da müssen gute, ausgewogene Regelungen gefunden werden. Am Ende aber bleibt die Bewältigung eigener Ambivalenz eine höchst persönliche Angelegenheit.

Vielfach wird in diesem Zusammenhang argumentiert, dass wir das Lebensende besser gestalten müssen beziehungsweise dabei helfen sollten, das dies gelingt. Stimmen Sie zu?

Nicht, wenn diese Forderung mit dem Verbot von Suizidhilfe oder der ethischen Ablehnung von Selbsttötungen einhergeht. Ansonsten aber ist dies selbstverständlich ein zentraler Aspekt des Themas. Niemand wird bestreiten, dass gute Palliativmedizin in vielen Fällen ein subjektiv gutes oder erträgliches Lebensende ermöglicht. Sie muss unbedingt weiter gefördert werden. Auch liebloser Pflege oder einer Vereinsamung im Alter sollten wir auf gesellschaftlicher Ebene massiv und kreativ entgegenwirken. Aber selbst für die Palliativmedizin gilt, dass deren Möglichkeiten und Angebote nicht in jedem Fall das sind, was Patienten für sich selbst als den richtigen Weg ansehen.

Bettina Schöne-Seifert ist Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Von 2001 bis 2010 gehörte sie dem Nationalen (bzw. Deutschen) Ethikrat an. Seit 2010 ist sie Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

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