Krebsregisterdaten
Nutzung von epidemiologischen und klinischen Krebsregisterdaten für die Forschung
In Deutschland stellen Krebserkrankungen nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Um die Erforschung und Behandlung dieser Erkrankungen zu verbessern, sind bösartige Neubildungen dem zuständigen Krebsregister zu melden, die eine Krebsregistrierung gemäß den jeweiligen Ländergesetzen umsetzen müssen.
Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) erfolgt bereits seit 2005 eine epidemiologische Krebsregistrierung, die seit 2016 gemäß dem Landeskrebsregistergesetz NRW (LKRG NRW) um eine klinische Krebsregistrierung erweitert wurde. Dies hatte zur Folge, dass das ehemals Epidemiologische Krebsregister NRW durch das Landeskrebsregister NRW ersetzt wurde, dass fortan neben epidemiologischen Analysen auch klinische Auswertungen durchführt.
Im Rahmen der bereits langjährigen Zusammenarbeit des Landeskrebsregister NRW mit dem Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin werden spezifische Fragestellungen unter Berücksichtigung der epidemiologischen und klinischen Informationen gemeinsam bearbeitet. Dabei stehen aktuell insbesondere Auswertungen zu zeitlichen Trends in der Inzidenz und Mortalität von Brustkrebs im Fokus, um so u.a. Beiträge zur Evaluation von Früherkennungsmaßnahmen ableiten zu können.
Projektübersicht
Ansprechpartner: | Laura Buschmann |
Projektkoordination: | André Karch, Heike Minnerup |
Projektbeteiligte: | Nadine Bonberg, Jürgen Wellmann |
Projektpartner: | Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen gGmbH |
Projektförderung: | §§ 23 und 24 Landeskrebsregistergesetz NRW |
Stand: | fortlaufend |