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Wartezeit-Urteil: Klage der Medizin-Studienbewerber endgültig gescheitert

Medizinstudentinnen in Münster (Foto: Becker)

Münster /mfm) - Auch eine sehr lange Wartezeit begründet juristisch kein Recht auf einen Medizin-Studienplatz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied nun auch im Hauptsacheverfahren, dass die in erster Instanz angeordnete Vergabe von Studienplätzen an sechs klagende Bewerber nicht zulässig war. Das teilte das OVG am Mittwoch (09.11.2011) in einem Pressetext mit. Das Urteil ist nicht anfechtbar, damit bleiben Bewerbern auch weiterhin nur die üblichen Zugänge offen: sehr gute Noten - oder sehr viel Geduld.
Pressemitteilung des OVG Münster

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