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WWU Münster ehrt Autoren der besten Dissertationen: Auch Anna Lena Uerpmann unter den Preisträgern

WWU-Rektor Prof. Johannes Wessels und Prorektorin Prof. Regina Jucks (erste Reihe, rechts außen) sowie Prorektorin Prof. Monika Stoll und Prorektorin Prof. Maike Tietjens (erste Reihe, links außen) zeichneten die Preisträger aus. Zu denen gehört auch Dr. Anna Lenna Uerpmann (erste Reihe, 3. v.l.) (Foto: WWU / P. Leßmann)

Münster (upm) - In einer Feierstunde in der Schloss-Aula hat das Rektorat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) am Freitag (6.12.) die Autorinnen und Autoren der 14 besten Promotionen mit einem Dissertationspreis ausgezeichnet, darunter Dr. Anna Lena Uerpmann aus der Medizinischen Fakultät. Der Preis ist mit jeweils 3.500 Euro dotiert.

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist für die Universität Münster eine zentrale strategische Aufgabe. Die Vergabe der Dissertationspreise für exzellente Promotionen gehört traditionell dazu. „Es ist für uns eine große Freude, so viele talentierte und engagierte Nachwuchswissenschaftler unterstützen zu können. Wir sind sehr stolz auf ihre wissenschaftlichen Leistungen, und wir sind sicher, dass ihnen allen eine glänzende Zukunft bevorsteht“, betonte Rektor Prof. Johannes Wessels.

Die Dissertation von Anna Lena Uerpmann – für die sie bereits den Promotionspreis der Medizinischen Fakultät erhalten hat – trägt den Titel „Bindungskraft von Patientenverfügungen ‚lebensfroh‘ wirkender, schwer dementer Patienten – Erkenntnisse aus einer deutschlandweiten Befragung“. Die von Prof. Bettina Schöne-Seifert betreute Studie befasst sich mit der Bindungskraft von Patientenverfügungen (PV) bei schwerer Demenz (Demenz-Verfügungen, DV). Medizinethisch werden solche DV insbesondere dann kontrovers diskutiert, wenn Betroffene potenziell tödlichen Behandlungsverzicht für zusätzlich auftretende Erkrankungen (z.B. Lungenentzündung) verfügt haben, in der späteren Anwendungssituation der DV aber auf ihre Umwelt ‚lebensfroh‘ wirken. Neben beispielhaften Behandlungsentscheidungen (pro/contra Befolgen solcher DV) werden mittels einer deutschlandweiten Befragung ‚Standardargumente‘ aus der dahinterstehenden medizinethischen Debatte auf ihren Zustimmungsgrad hin untersucht.

Die Position pro DV-Befolgung erfährt viel Bestätigung – wie auch die Bindungskraft von PV allgemein starke Befürwortung. In der speziellen Konfliktsituation des ‚lebensfrohen Dement-Seins‘ würde jedoch bis zu etwa einem Viertel der Befragten contra therapiebegrenzende Festlegungen einer DV handeln. Verschiedene Rahmenbedingungen zeigen hier Einfluss auf das Entscheidungsverhalten. So kann zum Beispiel eine DV, die für die oben genannte Konfliktsituation eine eindeutige Regelung enthält (Meta-Direktive), die Chancen auf Befolgung der DV signifikant erhöhen – eine gute Nachricht für diejenigen, denen an der Umsetzung ihrer DV gelegen ist.

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