Aufklärung & Einwilligung

Biomaterialproben können in der ZBB nur gelagert werden, wenn die Probenspender*innen diesem Vorhaben explizit zugestimmt haben. Aktuell gibt es verschiedene Möglichkeiten seine Einstimmung zur Probennutzung zu geben.

  • Zustimmung im Rahmen von Studien
    Studien, die an der Medizinischen Fakultät bzw. dem Universitätsklinikum durchgeführt werden, können ihre gesammelten Biomaterialen in der ZBB lagern. Darüber werden Sie, als Teilnehmer*in der jeweiligen Studie, bei der Zustimmung zur Studie explizit informiert. Der Aufklärungs- und Einwilligungstext kann hierbei individuell formuliert sein.
  • Zustimmung im Rahmen einer Routineuntersuchung am UKM
    Die ZBB hat eine allgemeine Aufklärung & Einwilligung, die es ermöglicht, dass Biomaterialen und medizinische Daten, die während des Aufenthaltes am UKM entnommen bzw. dokumentiert werden, für Forschungsvorhaben genutzt werden können. Bei der Aufnahme im UKM werden Ihnen die entsprechenden Dokumente vorgelegt. Die aktuelle Version finden Sie auch hier