Widerruf und Betroffenenrechte
Sollten Sie im Rahmen der Routineuntersuchung am UKM der Forschungseinwilligung der Zentralen Biobank zugestimmt haben, können Sie diese über das untere Formular widerrufen bzw. Ihre Betroffenenrechte geltend machen.
Widerruf:
Sie können die eigene Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise widerrufen, ohne dass Ihnen irgendwelche Nachteile entstehen. Es bestehen für Sie zwei Möglichkeiten des Widerrufs der eventuell für die Forschung verbliebenen Biomaterialien und Ihrer, auf Grundlage der Einwilligung, gespeicherten Daten. Beim teilweisen Widerruf werden Ihre Daten und Biomaterialien komplett anonymisiert, d.h. mit einer Zufallszahl versehen und anschließend jeglicher Bezug zu Ihrer Person gelöscht. Damit können Daten und Proben in anonymer Form noch für wissenschaftliche Auswertungen verwendet werden. Beim vollständigen Widerruf werden eventuell noch vorhandene Biomaterialien und Ihre Daten komplett vernichtet bzw. gelöscht. Daten aus bereits durchgeführten Analysen können nicht mehr entfernt werden. Die Anonymisierung Ihrer Patientendaten kann allerdings eine spätere Zuordnung von - insbesondere genetischen - Informationen zu Ihrer Person über andere Quellen niemals völlig ausschließen.
Betroffenenrechte:
Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Patientendaten zu erhalten (auf Wunsch einschließlich einer unentgeltlichen Überlassung einer Kopie) sowie ggf. deren Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Sie haben weiter das Recht, von Ihnen bereitgestellte Daten in einem standardisierten elektronischen Format zu erhalten oder an eine von Ihnen genannte Stelle übermittelt zu bekommen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Sollte die digitale Übermittlung für Sie nicht möglich sein, können Sie uns auch postalisch ihr Anliegen vorbringen:
Universitätsklinikum Münster
Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster