Ethik

In der medizinischen Forschung spielt die Ethik eine wichtige Rolle. Alle Forschungsvorhaben an Menschen, speziell an Patient*innen, müssen von einer unabhängigen Ethik-Kommission genehmigt werden. Auslöser dieser Regelung war die im Jahre 1932 durchgeführte Tuskegee-Syphilis-Studie. Die im Kreis Münster zuständige Ethik-Kommission ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Die ZBB verfügt über ein gültiges Ethik-Votum dieser Ethik-Kommission. Somit sind alle Abläufe innerhalb der ZBB ethisch abgesichert und erfüllen den moralischen Zeitgeist.

Wenn Biomaterialen aus der ZBB für Forschungsvorhaben genutzt werden sollen, so muss eine Ethik-Kommission, nicht zwingend die Ärztekammer Westfalen-Lippe, diesem Vorhaben zugestimmt haben. Somit stellt die ZBB sicher, dass von der Probenentnahme, über die Lagerung, bis zur wissenschaftlichen Nutzung alle Vorgänge ethisch abgesichert sind.