Termin

"Regulierung der Arzneimittelversorgung - Zuviel des Guten?" (Tagung)

19. Münsterische Sozialrechtstagung
Rabattverträge, Zwangsrabatte, Festbeträge - mit zahlreichen Instrumenten soll auf Preissetzung und Wettbewerb des Arzneimittelmarktes Einfluss genommen werden. Angesichts insgesamt steigender Kosten müssen die Krankenkassen sparen. Dennoch sollte es die Devise "Kein Geschäft mit der Gesundheit!" geben. Ist sie das möglich? Mit dieser Frage beschäftigt sich die 19. Münsterische Sozialrechtstagung am Freitag, 6. Dezember. Eine Anmeldung für die Veranstaltung in Räumen der Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, ist bis zum 14. November, möglich – an die E-Mail-Adresse der "Münsterischen Sozialrechtsvereinigung e.V." msv@uni-muenster.de. Auf der Internetseite www.sozialrechtsvereinigung.de stehen ein Anmeldeformular und weiterführende Informationen zum Download bereit.
Die diesjährige Sozialrechtstagung unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Arbeits- und Wirtschaftsrechtler der Universität Münster und zugleich Vorsitzender der Sozialrechtsvereinigung, will untersuchen, wann Regulierungen "zu viel des Guten" sind und wie ein guter Kompromiss  zwischen den verschiedenen Interessen aussehen könnte. Die Tagung will einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arzneimittelbereich geben und Regulierungsmechanismen kritisch hinterfragen. So soll eine Antwort darauf gefunden werden, wie viel Regulierung in der Arzneimittelversorgung sein kann, darf und soll. Mit diesem Ziel kommen anerkannte und sachverständige Referenten aus der Wissenschaft und Forschung, vom Verband der Pharmazeutischen Industrie, der Kassenärztlichen Vereinigungen, des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) zu Wort. Im einführenden Vortrag wird Prof. Dr. Harald G. Schweim von der Universität Bonn den Tagungsteilnehmern einen Überblick über die Arzneimittelversorgung in Deutschland verschaffen.
Trotz Sparkurs' sind Investitionen auf dem Arzneimittelmarkt nötig, damit gute Versorgung, dauerhafte Sicherheit und Innovationen nicht auf der Strecke bleiben. Der spezielle Markt bringt die Besonderheit mit sich, dass der Spielraum für die Preissetzung nicht wie sonst durch die Zahlungsbereitschaft der Patienten marktkonform kontrolliert wird – eine Notwendigkeit staatlicher Regulierungen lässt sich hiermit begründen. Diese Regulierung muss aber der Aufgabe gerecht werden, eine Balance zwischen Bezahlbarkeit von Medikamenten und Innovation sowie Qualitätssicherung zu schaffen. Eine "Überregulierung" darf nicht die Folge sein.

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