Jahrestagung CFB: Forschung an Demenz-Erkrankten - Was ist erlaubt?

"Forschung an Demenz-Erkrankten: Was ist erlaubt?"(Jahrestagung des Centrums für Bioethik) Ende 2016 hat der Deutsche Bundestag eine Neuregelung des Arzneimittelgesetzes beschlossen, die nun klinische Studien an nicht mehr einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten mit Demenzerkrankungen auch dann erlaubt, wenn diese selbst keinen unmittelbaren Nutzen davon haben. Die neue Regelung knüpft die Zulässigkeit dieser sog. gruppennützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten allerdings an zwei Bedingungen: Die Teilnahme an der Studie darf allenfalls ein "minimales Risiko" und "minimale Belastungen" für die Patientinnen und Patienten bergen und die Betroffenen müssen zuvor im "Vollbesitz der geistigen Kräfte" ausdrücklich erklärt haben, an entsprechenden klinischen Studien teilnehmen zu wollen.Das Centrum für Bioethik nimmt die Novellierung des AMG zum Anlass, im Rahmen seiner Jahrestagung 2017 noch einmal gründlich über die Notwendigkeit und Zulässigkeit gruppennütziger Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten nachzudenken: Um welche Studien, beispielsweise an Demenzpatientinnen und -patienten, könnte es sich dabei handeln? Sind gruppennützige klinische Studien aus wissenschaftlich-medizinischen Gründen tatsächlich notwendig? Muss gruppennützige Forschung in ethischer Hinsicht anders beurteilt werden als - die in Deutschland nach wie vor verbotene - fremdnützige Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen? Kann die im Gesetz geforderte vorausverfügte Einwilligung in die Teilnahme an entsprechenden Studien das ethische Problem lösen?Mit Prof. Dr. Wolfgang Maier, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Bonn und Sprecher des Kompetenznetzes Degenerative Demenzen, und Prof.in Dr. Bettina Schöne-Seifert, Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik in der Medizin an der WWU und Mitglied des Vorstands des CfB, konnten ein ausgewiesener Experte und eine ausgewiesene Expertin als Gesprächspartner gewonnen werden.
  • Datum: 14. Juli 2017
  • Zeit: 15-18 Uhr
  • Ort: Hörsaal Badestr. 9, 48149 Münster
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung zur Jahrestagung ist nicht erforderlich, wir freuen uns über Ihr Kommen.

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