Gynäkologische Krebsvorsorge-Zytologie

Praktische Übungen am Mikroskop

Die Qualitätssicherungsvereinbarung der Zervix-
Zytologie nach § 135 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme,
mit welcher die Qualität zytologischer Untersuchungen
zur Früherkennung des Zervixkarzinoms
gesichert werden soll. Bei der zytologischen Untersuchung
von Abstrichen der Zervix Uteri handelt es sich
um eine ärztliche Leistung, die von einem qualifizierten
Vertragsarzt (zytologieverantwortlicher Arzt) erbracht
wird. Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber
der Kassenärztlichen Vereinigung eine themenbezogene
Fortbildung von 40 Stunden Dauer jeweils
innerhalb von zwei Kalenderjahren nachweisen. Gleiches
gilt für Präparatebefunder, die unter Anleitung
und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes tätig
sind.
Die Akademie für ärztliche Fortbildung ÄKWL und der
KVWL bietet diesen Workshop als eine sehr praktisch
ausgerichtete Veranstaltung an. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer haben die Möglichkeit anhand von
Mikroskopen verschiedene Präparate zu befunden und
zu bewerten. Qualifizierte Kursleiter und Referenten
begleiten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen während
des gesamten Workshops und stehen diesen für
Fragen zur Verfügung. Neben diesem Workshop bietet
die Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und
der KVWL auch ein 10-stündiges Fortbildungsseminar
„Gynäkologische Krebsvorsorge-Zytologie“ an, das
neben den praktischen Übungen auch die theoretischen
Grundlagen vermittelt.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

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