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Assistierter Suizid – Wo stehen wir 20 Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasse auch die Freiheit, auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könne die Suizidhilfe regulieren. In dieser Debatte kommt der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine wichtige Bedeutung zu.

Präsidentin der DGP ist Prof. Dr. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München. Seit mehr als 35 Jahren engagiert sie sich in der Hospiz-und Palliativversorgung. So hat sie die Co-Leitung der Nationalen S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit nicht-heilbaren Krebserkrankungen“. Sie wird den aktuellen Stand der Suizid-hilfe-Debatte erläutern.

Nach dem Vortrag besteht die Gelegenheit zur Diskussion, die beim anschließenden Empfang im Foyer fortgeführt werden kann.
Eine Teilnahme an der Veranstaltung wird in Präsenz vor Ort und auch virtuell möglich sein.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Veranstaltung beizuwohnen.

Wann: Freitag, 5. November 2021, 18:30Uhr
Wo: 
Aula des Schlosses, Schlossplatz 2, 48149 Münster
Anmeldung: Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.


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