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Experten fordern Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie: neues Memorandum vom “Münsteraner Kreis"

Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Foto: WWU/Obermeier)

Münster (upm) - Eine Gruppe von Medizinern, Ethikern, Juristen und Philosophen ("Münsteraner Kreis") fordert die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie. Zur ausführlichen Begründung ihre Forderung haben die Experten das "Münsteraner Memorandum Homöopathie" verfasst.Die Ärztekammern vergeben die Zusatzbezeichnung Homöopathie an Ärzte, wenn sie die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen nachweisen können. Eine Zusatzbezeichnung kann als Ausweis einer besonderen Kompetenz beispielsweise auf dem Praxisschild geführt werden. Auf dem 121. Ärztetag, der vom 8. bis 11. Mai in Erfurt stattfinden wird, soll die sogenannte Musterweiterbildungsordnung, die die Vergabe der Zusatzbezeichnungen regelt, novelliert werden. "Der Ärztetag ist eine gute Gelegenheit, dem eigenen Anspruch an Wissenschaftlichkeit gerecht zu werden und endlich mit der Adelung der esoterischen Heilslehre Homöopathie Schluss zu machen", betonen die Autoren des Memorandums.Der Münsteraner Kreis setzt sich kritisch mit der komplementären und alternativen Medizin (KAM) auseinander. Die Gruppe besteht seit Juni 2016 und geht auf eine Initiative von Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin an der Universität Münster, zurück. Im August vergangenen Jahres hatten die Experten im "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker" die Abschaffung oder die grundsätzliche, wissenschaftlich ausgerichtete Neugestaltung des Heilpraktikerberufs gefordert.Wie damals angekündigt, sehen es die Experten ebenfalls kritisch, wenn Ärzte nichtwissenschaftliche Heilslehren anbieten. "Besonders die Homöopathie", schreiben die Autoren, "steht mit ihren Grundannahmen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen fundamental entgegen."Die Zusatzbezeichnung Homöopathie sollte nach Überzeugung der Autoren aus mehreren Gründen abgeschafft werden:Die Homöopathie sei eine unwissenschaftliche Heilslehre: Homöopathische Arzneien lägen meist in so starker Verdünnung vor, dass es unerheblich sei, welche Einzelsubstanz, welche Pflanze oder welches Tier als Ausgangsmaterial verwendet wird. Die Homöopathie führe die Wirkung ihrer "Arzneien" deshalb auch auf den heilsamen Einfluss immaterieller, geistartiger Wirkkräfte zurück. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus, schreiben die Autoren des Memorandums, wäre es dann ebenso gerechtfertigt, eine Zusatzbezeichnung "Gesundbeten" an Ärzte zu vergeben, die in Fortbildungen gelernt haben, welche Gebete zu welchen Heiligen bei welchen Krankheiten zur Anwendung kommen sollen.Die Ärzteschaft bekenne sich zur Wissenschaftlichkeit:
So forderte beispielsweise der 119. Deutsche Ärztetag, dass im Medizinstudium "die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden in der Breite" angehoben werden solle, damit "die späteren Ärzte ihre Patienten fundiert und evidenzbasiert behandeln" könnten. Es ist in den Augen der Autoren ein eklatanter Widerspruch, wenn auf der einen Seite der medizinische Nachwuchs zu Wissenschaftlichkeit angehalten und auf der anderen Seite mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie eine offizielle, fachliche Anerkennung für eine esoterische Heilslehre vergeben wird.Das Vertrauen der Patienten in die wissenschaftliche Medizin werde untergraben:
Die von der Ärztekammer verliehene Zusatzbezeichnung Homöopathie gebe dieser Lehre den Anstrich wissenschaftlicher Seriosität, den Patienten als Beleg für die Wirksamkeit der Homöopathie missverstehen könnten beziehungsweise müssten. Die Grenzen zwischen wissenschaftlich fundierter Medizin und Esoterik würden somit verwischt.Die Homöopathie könne die Probleme der wissenschaftlichen Medizin nicht ausgleichen:
Im Vergleich zur Praxis der wissenschaftlichen Medizin würden viele Patienten die Homöopathie als zugewandter erleben. Die Autoren sind jedoch der Ansicht, dass die Probleme der wissenschaftlichen Medizin über die Zusatzbezeichnung Homöopathie nicht von einer unwissenschaftlichen Parallelwelt scheinbar "repariert" werden dürften. Sie müssten vielmehr innerhalb der wissenschaftlichen Medizin gelöst werden.Unwirksame Verfahren und Placebos seien mit ärztlicher Ethik unvereinbar:
Es sei ethisch nicht vertretbar, dass Ärzte systematisch Verfahren empfehlen und einsetzen (dürfen), die in der Wissenschaftlergemeinschaft als erwiesenermaßen unwirksam gelten. Auch ihre Verabreichung als verdeckte Placebos sei abzulehnen, weil sie das Recht der Patienten auf ehrliche Aufklärung verletze und zugleich eine "Parallelmedizin" adele und unterhalte.Die Autoren des "Münsteraner Memorandums Homöopathie" im Einzelnen (*federführende Autoren):Prof. Dr. Manfred Anlauf*, Mitglied der Arzneimittelkommission der BÄK, Bremerhaven; Dr.-Ing. Norbert Aust*, Informationsnetzwerk Homöopathie, Schopfheim; Dr. HansWerner Bertelsen, Praxis für Zahnmedizin, Bremen; Juliane Boscheinen, Medizinrecht (Rechtsanwältin), Saarbrücken; Prof. Dr. Dr. Edzard Ernst, University of Exeter; Dr. Daniel R. Friedrich, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster; Dr. Natalie Grams, Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften, Roßdorf; Prof. Dr. Hans-Georg Hofer, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster; Prof. Dr. Paul HoyningenHuene, Zentrale Einrichtung für Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsethik, Universität Hannover; Prof. Dr. Jutta Hübner*, Stiftungsprofessorin für Integrative Onkologie der Deutschen Krebshilfe am Universitätsklinikum Jena; Prof. Dr. Dr. Peter Hucklenbroich, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster; Dr. Claudia Nowack*, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Diplom-Psychologin, Münster; Prof. Dr. Dr. Heiner Raspe, (Institut für Sozialmedizin, Universität Lübeck), Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster; Dr. JanOle Reichardt, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster; Prof. Dr. Norbert Schmacke*, Versorgungsforschung, Institut für Public Health und Pflegeforschung, Universität Bremen; Prof. Dr. Bettina SchöneSeifert*, Lehrstuhl für Ethik der Medizin, Universität Münster; Prof. Dr. Oliver R. Scholz, Philosophisches Seminar, Theoretische Philosophie, Universität Münster; Prof. Dr. Jochen Taupitz, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Universität Mannheim; Dr. Christian Weymayr*, freier Wissenschafts‐ und Medizinjournalist, Herne