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„Mehr Verunsicherung als Klärung“: Ärztekammer nimmt Stellung zu Bielefelder Urteil gegen Medizinstudenten im PJ

Viele Studierende der Medizin - hier eine Aufnahme aus einem Anatomie-Kurs - fühlen sich nach dem Bielefelder Urteil verunsichert (Symbolfoto: FZ)

Münster (äkwl) - Medizin-studenten im Praktischen Jahr (PJ) sollten Routinetätigkeiten, die ihnen auf dem Wege der ärztlichen Delegation übertragen wurden, nicht übernehmen. Das ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) die Quintessenz aus einem Urteil des Bielefelder Landgerichts: Es bestätigte im Berufungsverfahren das Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Arzt, der zur Tatzeit Medizinstudent im PJ war, reduzierte jedoch das ursprüngliche Maß der Geldstrafe von 120 auf 90 Tagessätze. Das Bielefelder Urteil werde bundesweit Folgen haben, ist Dr. Windhorst sicher. „Leider haben die Richter zunächst mehr Verunsicherung als Klärung geschaffen. Denn junge Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung fragen sich, was sie in Zukunft tun dürfen und was nicht.“
Als PJler hatte der heutige Arzt einem Baby ein Antibiotikum per Spritze falsch verabreicht, worauf das Kind durch einen allergischen Schock verstarb. „Dieser Fehler hat nicht nur die Familie des Kindes, die alles Mitgefühl verdient, in eine fürchterliche und belastende Situation gestürzt“, bedauert Ärztekammer-Präsident Dr. Theodor Windhorst. Die Bielefelder Ereignisse zeigten auch die schwierige Situation, in der sich die Medizinstudenten im Praktischen Jahr generell befinden. Laut Approbationsordnung sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung eines ausbildenden Arztes arbeiten und dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern. „Wir müssen eng an diesen Vorgaben der Approbationsordnung bleiben und überdenken, wie die Rolle der PJler im Arbeitsalltag auf den Stationen unter diesen Bedingungen für alle Seiten nutzbringend und besonders für Patienten und Ärzte in Ausbildung sicher gestaltet werden kann“, fordert Dr. Windhorst. Ziel sei es, den ärztlichen Nachwuchs in Aus- und Weiterbildung auf den Facharzt-Standard hinzuführen. „Auf diesem Weg dürfen wir junge Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen lassen.“ Besonders wichtig sei, dass bereits den Studierenden erfahrene Ärzte als Mentoren an die Seite gegeben würden. „Für diese Aufgabe muss Raum im Krankenhausbetrieb geschaffen werden.“
Nach Ansicht des ÄKWL-Präsidenten gibt es in dem vorliegenden Fall drei Instanzen, die in die Verantwortung genommen werden müssten. Zum ersten die Chefarzt-Ebene, die in einem akademischen Lehrkrankenhaus für die notwendigen Standards sorgen und Mentorenfunktion für die Jungmediziner übernehmen müsste. Zum zweiten sei ein Organisationsverschulden der Klinik nicht von der Hand zu weisen. Und zum dritten müsse auch von einem Übernahmeverschulden des PJlers ausgegangen werden. „Wenn ein Arzt in Ausbildung etwas tut, muss er wissen, dass er das Richtige tut.“ Von dieser Verantwortung könne man den Betroffenen nicht freisprechen. Doch nicht nur die Zuweisung und Übernahme persönlicher Verantwortung sei zu prüfen. „Es gehört zum Fehlermanagement, das gesamte System der Arbeit auf einer Station auf den Prüfstand zu stellen und Schwachstellen zu identifizieren.“
(Quelle: äkwl)

Hinweis: Die Herabsetzung der Strafe von 120 auf 90 Tagessätze hat für den Verurteilten zur Folge, dass er zwar weiterhin als vorbestraft gilt, dies jedoch nicht in sein Führungszeugnis eingeht.

Nachtrag, 02.09.2013: Das Urteil ist nun rechtskräftig. Mehr zu dem Fall und seiner Bedeutung siehe im Deutschen Ärzteblatt.

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