Aufgaben der Gleichstellungskommission
Unterstützung und Beratung des Fachbereichs und des Dekanates der medizinischen Fakultät in Angelegenheiten der Gleichstellung gemäß Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG-NRW, Stand 2021) und des Hochschulgesetzes NRW (HG-NRW, Stand 2021).
Hier zu zählt u. a.:
- Begleitung von Berufungskommissionen
- Beteiligung an Stellenausschreibungen
- Förderung der Präsenz und Teilhabe von Frauen in allen Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Implementierung von Maßnahmen, die den Frauenanteil in Forschung und Lehre besonders in den Leitungs- und Führungspositionen erhöhen
- Abbau von Benachteiligung von Frauen durch Beratung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen bei Karriereplanung (Mentoringprogramme, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) oder bei Diskriminierung und Belästigung
- die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans der medizinischen Fakultät sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans (Gleichstellungsplan des FB 05 für 2019-2022 mit Zwischenevaluation zum 01.12.2020)