Blockpraktikum (BP)
Gemäß § 27 Abs. 4 sieht die 9. Novelle der Approbationsordnung für die Studierenden des 2. (klinischen) Studienabschnittes insgesamt 5 benotete Blockpraktika vor. Es handelt sich um Praktika in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung. Die Anordnung dieser Praktika orientiert sich thematisch an den Semesterschwerpunkten des Curriculums. Als Besonderheit des Curriculums in Münster ist zusätzlich ein unbenotetes Wahl-Blockpraktikum als Teil des Leistungsnachweises der Allgemeinmedizin im 4. klinischen Semester vorgesehen.
Im BP der Allgemeinmedizin erhalten die Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der dafür vorgeschriebenen 14 Tage ihre bislang im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Lehrpraxis anzuwenden, zu vertiefen und zu erweitern.