FAQ - Lehrpraxis werden
Warum ist es interessant, akademische Lehrpraxis zu sein?
- „Wer lehrt, lernt selbst“ – Freude am Austausch und persönlicher Wissenszuwachs
- Verantwortung für die Ausbildung der nächsten Ärzt:innengeneration übernehmen
- Begeisterung für die Allgemeinmedizin weitergeben und deren Attraktivität vermitteln
- Die eigene Region als attraktiven Arbeits- und Lebensort präsentieren (z. B. für potenzielle Praxisnachfolge im ländlichen Raum)
- Engagement im Mentoring-Programm für Studierende der Landarztquote
- Teilnahme an Lehrärztetreffen (2× jährlich): kollegialer Austausch, didaktische Fortbildung (CME-Punkte) und Vernetzung mit Studierenden
- Regelmäßiges Feedback zur eigenen Lehrtätigkeit erhalten
Welche Kriterien muss meine Praxis erfüllen, um akademische Lehrpraxis zu werden?
- FA/FÄ für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin in der hausärztlichen Versorgung (mind. 12 Monate Weiterbildungsbefugnis für den FA Allgemeinmedizin)
- 3 Jahre hausärztliche Tätigkeit (in eigener Verantwortung)
- Zertifizierung eines hauptverantwortlichen Arztes bzw. einer hauptverantwortlichen Ärztin, bei Teilzeittätigkeit kann die Betreuung durch weitere Ärzt:innen der Praxis übernommen werden (keine weitere Zertifizierung notwendig)
- mind. 800 Patienten/ Quartal
- mind. eine 100%-MFA-Stelle (ggf.in Teilzeitäquivalenten)
- Verbindliche Betreuung und Begleitung der Studierenden über 30–35 Stunden an fünf Tagen pro Woche
- Praxisausstattung: Ruhe EKG, Spirometrie, Sonographie, eigenes (Notfall-)Labor
- Arbeitsspektrum: regelmäßige Hausbesuche, Patient:innen aller Altersgruppen
- EDV-gestützte Patient:innenverwaltung
- Erreichbarkeit innerhalb von 60 min mittels ÖPNV (ab HBF Münster), alternativ sollte möglichst eine andere (geförderte) Kompensation (z.B. kostenfreie Unterkunft, Auto, Tankgutschein) zur Verfügung gestellt werden
Welche Anforderungen hat die Universität an meine Praxis?
- Breites Behandlungsspektrum, typische hausärztliche Beratungsanlässe, Diagnostik, Hausbesuche
- Geeignete Räumlichkeiten, z.B. separates Sprechzimmerzimmer, in dem Studierende eigenständig Patient:innen befragen und untersuchen können
- Betreuung von mindestens 1 bis 2 Studierenden im Blockpraktikum pro Semester
- Bereitschaft zur Betreuung von Studierenden in allen weiteren Ausbildungsbereichen
In welchen Bereichen können Sie sich engagieren?
Blockpraktikum (BP)
- 2-wöchige Betreuung von Studierenden im 9. Fachsemester (Vergütung erfolgt nach Beendigung des gesamten Blockpraktikums automatisch)
Wahlfach Vorklinik
- Betreuung von Studierenden an 4 Vormittagen
Wahlfach Klinik
- Betreuung von Studierenden an 2 Tagen
Einführung in die Klinische Medizin (EKM)
- Schnuppertag von Studierenden aus dem 1. Fachsemester
Lehrpraxentreffen
- Angebot 2 x jährlich
- Teilnahme mind. 1 x erwartet
Praktisches Jahr (PJ)
- 4-monatige Betreuung eines Studierenden im 11. und 12. Fachsemester (Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung durch die Lehrpraxis)
- Die PJ-Betreuung ist erst nach erfolgreicher Lehrtätigkeit im Blockpraktikum möglich
Wie werde ich auf meine Rolle als Lehrärztin/Lehrarzt vorbereitet?
Sie erhalten bei unserem persönlichen Besuch in Ihrer Praxis Informationen zu den inhaltlichen, didaktischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Gerne möchten wir Sie motivieren weitere didaktische Fähigkeiten auszubauen. Als Lehrärztin/ Lehrarzt haben Sie die Möglichkeit, kostenlos an den medizindidaktischen Fortbildungen und Workshops des Medico-Programms des Ifas teilzunehmen.
Ich habe Interesse, Lehrpraxis zu werden. Wie geht es jetzt weiter?
Wir freuen uns, dass Sie Lehr- und Forschungspraxis am Institut für Allgemeinmedizin werden möchten.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen einen Link zu unserem Selbstauskunftsbogen zu und vereinbaren einen Termin zur Zertifizierung mit Ihnen.
Wie kommen die Studierenden in meine Praxis?
Die Organisation und Zuweisung von Betreuungsplätzen sowie auch die Anfragen von Studierenden laufen über das Institut für Allgemeinmedizin.
Wir kommen aktiv mit Anfragen auf Sie zu!
Definition der Allgemeinmedizin der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin
„Der Arbeitsbereich für Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patientinnen/Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention und Rehabilitation. Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu helfen.
Die Arbeitsweise der Allgemeinmedizin berücksichtigt somatische, psychosoziale, soziokulturelle und ökologische Aspekte. Bei der Interpretation von Symptomen und Befunden ist es von besonderer Bedeutung, die Patientin/den Patienten, ihr/sein Krankheitskonzept, Umfeld und ihre/seine Geschichte zu würdigen (hermeneutisches Fallverständnis).
Die Arbeitsgrundlagen der Allgemeinmedizin sind eine auf Dauer angelegte Arzt- Patienten-Beziehung und die erlebte Anamnese, die auf einer breiten Zuständigkeit und Kontinuität in der Versorgung beruhen. Zu den Arbeitsgrundlagen gehört auch der Umgang mit den epidemiologischen Besonderheiten des unausgelesenen Patientenkollektivs mit den daraus folgenden speziellen Bedingungen der Entscheidungsfindung (abwartendes Offenhalten des Falles, Berücksichtigung abwendbar gefährlicher Verläufe).
Das Arbeitsziel der Allgemeinmedizin ist eine qualitativ hochstehende Versorgung, die den Schutz der Patientin/des Patienten, aber auch der Gesellschaft vor Fehl-, Unter- oder Überversorgung einschließt.
Der Arbeitsauftrag der Allgemeinmedizin beinhaltet:
Die primärärztliche Filter- und Steuerfunktion, insbesondere die angemessene und gegenüber der Patientin/dem Patienten und der Gesellschaft verantwortliche Stufendiagnostik und Therapie unter Einbeziehung von Fachspezialistinnen/Fachspezialisten.
Die haus- und familienärztliche Funktion, insbesondere die Betreuung der Patientin/des Patienten im Kontext ihrer/seiner Familie oder sozialen Gemeinschaft, auch im häuslichen Umfeld (Hausbesuch)
Die Gesundheitsbildungsfunktion, insbesondere Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung für die Einzelne/den Einzelnen wie auch in der Gemeinde
Die Koordinations- und Integrationsfunktion, insbesondere die gezielte Zuweisung zu Spezialistinnen/Spezialisten, die federführende Koordinierung zwischen den Versorgungsebenen, das Zusammenführen und Bewerten aller Ergebnisse und deren kontinuierliche Dokumentation, sowie die Vermittlung von Hilfe und Pflege der Patientin/des Patienten in ihrem/seinem Umfeld.“ (Definition der Allgemeinmedizin der DEGAM; www.degam.de)