Praktisches Jahr
Das Praktische Jahr (PJ) findet im letzten Abschnitt des Medizinstudiums statt. Voraussetzung für den Beginn des PJs ist das Bestehen des zweiten Staatsexamens.
Aufbau
Das Praktische Jahr umfasst eine zusammenhängende praktische Ausbildung von drei Tertialen (insges. 48 Wochen).
| Tertial | Fach | Dauer |
|---|---|---|
| Pflicht | Innere Medizin | 16 Wochen |
| Pflicht | Chirurgie | 16 Wochen |
| Wahlfach | aus dem Wahlfächerkatalog | 16 Wochen |
Termine
In Münster beginnt das 1.Tertiale jeweils am dritten Montag im Mai und am dritten Montag im November. Die konkreten Tertialzeiten finden Sie hier.
Anmeldung zum PJ
Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgt ausschließlich über das bundesweite PJ-Portal. Die Bewerbungsphasen finden jeweils in der zweiten vollen Woche im Januar bzw. Juni statt.

Weitere Themen zum PJ
Wahlfächer
Folgende PJ-Pflicht- und Wahlfächer werden im Praktischen Jahr hier an der Universität Münster angeboten und vom LPA anerkannt:
- Allgemeinmedizin (Weitere Informationen)
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie (Pflichttertial)
- Dermatologie
- Frauenheilkunde
- Gefäßchirurgie
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Innere Medizin (Pflichttertial)
- Kinder- & Jugendpsychiatrie
- Kinderklinik
- klinische Rechtsmedizin
- Medizinische Mikrobiologie
- MKG-Chirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Orthopädie
- Palliativmedizin
- Pathologie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Plastische Chirurgie
- Psychiatrie
- Psychosomatik
- Radiologie
- Strahlentherapie - Radioonkologie
- Thorax-, Herzchirurgie
- Urologie
PJ-Mobilität
Im Rahmen der PJ-Mobilität können Studierende der Universität Münster PJ-Tertiale an den kooperierenden Lehrkrankenhäusern anderer medizinischer Fakultäten absolvieren. Gleichzeitig nimmt die Medizinische Fakultät Münster im Rahmen dieses Austauschs Studierende anderer Fakultäten in ihren Lehrkrankenhäusern auf.
Die entsprechende Platzvergabe erfolgt ausschließlich über das PJ-Portal.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Es können nur Wahlfächer absolviert werden, die auch an der Universität Münster angeboten werden.
- Für Ihr PJ-Tertial gelten die Vorgaben der gastgebenden Fakultät. Dies betrifft insbesondere die Führung und Dokumentation des Logbuchs. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis (Tertialbescheinigung) über Ihr vollständig absolviertes Tertial erhalten.
- Alle PJ-Tertiale müssen vollständig und korrekt im PJ-Portal dokumentiert werden.
PJ im Ausland
Ein PJ-Tertial im Ausland kann gemäß § 12 i. V. m. §§ 3 und 4 der Approbationsordnung (ÄAppO) anerkannt werden.
Voraussetzungen
- Im Verlauf des gesamten Praktischen Jahres müssen mindestens 16 Wochen im Inland absolviert werden. Dadurch sind verschiedene Kombinationen möglich, z.B. zwei vollständige Auslandstertiale oder drei Split-Tertiale (8 Wochen Ausland / 8 Wochen Inland oder umgekehrt).
- Ein Auslandsaufenthalt, einschließlich Split-Tertialen, muss ordnungsgemäß mit der entsprechenden Namensangabe des Krankenhauses im PJ-Portal angegeben werden.
- Nicht zulässig sind Split-Tertiale mit zwei Abschnitten im selben Land (8 Wochen Inland/Inland oder 8 Wochen Ausland/Ausland).
Die Ausbildung im Ausland muss der deutschen PJ-Ausbildung gleichwertig sein. Alle Voraussetzungen und Vorgaben finden Sie im Merkblatt des Landesprüfungsamts (LPA) Düsseldorf.
Die ausbildende Einrichtung muss auf der PJ-Auslandsliste des LPA Düsseldorf geführt werden. Die Anerkennung von Auslands-Tertialen erfolgt ausschließlich durch das LPA Düsseldorf.
Versicherung
Während eines PJ-Aufenthalts im Ausland besteht kein Versicherungsschutz über die Universität Münster. Bitte schließen Sie daher rechtzeitig eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
FördermöglichkeitenErasmus+
Möchten Sie Ihr PJ an einem Lehrkrankenhaus einer europäischen Erasmus-Partneruniversität absolvieren, können Sie sich für eine Förderung über Erasmus+ Studium bewerben.
Für PJ-Aufenthalte an Nicht-Partneruniversitäten organisieren Sie Ihren PJ-Platz selbst. Eine finanzielle Förderung ist in diesem Fall über Erasmus+ Praktikum möglich. Die Bewerbung erfolgt über den Career Service der Universität.
DAAD-Stipendien
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet weitere Stipendien und Förderprogramme für PJ-Aufenthalte im Ausland – insbesondere außerhalb Europas – an. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie in der DAAD-Stipendiendatenbank.
KontaktmöglichkeitenBei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team des International Office des IfAS.
PJ am UKM
Das Praktische Jahr am Universitätsklinikum Münster bietet ein breites Angebot an PJ-Abteilungen, Angeboten und Weiterbildungsveranstaltungen. Informieren Sie sich gerne auf der entsprechenden Internetseite: Praktisches Jahr (PJ) | Uniklinik Münster
Rahmenbedingungen im PJ
Aufwandsentschädigung
Deutschlandweit wird anerkannt, dass Studierende im PJ für Anreisekosten, ganztägige Stationsanwesenheit und Ausbildungsaufwendungen eine Entschädigung erhalten sollten. Da das PJ Teil des Studiums ist (keine Berufstätigkeit), gelten die Limits des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Obergrenze: 22,50 € pro Anwesenheitstag — diese einheitliche Grenze wurde von den akademischen Lehrkrankenhäusern und dem Universitätsklinikum Münster festgelegt.
Fehlzeiten
Im Rahmen des PJs gelten gemäß § 3 Abs. 3 ÄApprO folgende Fehlzeitenreglungen:
- insgesamt 30 Ausbildungstage über das gesamte PJ
- maximal 20 Ausbildungstage innerhalb eines Tertials
- maximal 10 Ausbildungstage bei einem gesplitteten 8-Wochen-Tertial
Auf Antrag können weitere Fehlzeiten angerechnet werden, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel trotzdem erreicht werden kann. Wird das Praktische Jahr aus wichtigem Grund länger unterbrochen, werden bereits absolvierte Abschnitte angerechnet, sofern sie nicht älter als zwei Jahre sind.Rechtliches
Maßgeblich für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktischen Jahres sind insbesondere:
- die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO)
- die Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Münster
- die Ausbildungsrichtlinien für das Praktische Jahr
- die Richtlinien des Landesprüfungsamtes f. Medizin & Pharmazie in Düsseldorf
VersicherungsschutzWährend des Praktischen Jahres besteht Versicherungsschutz im Rahmen der geltenden Regelungen. Bitte informieren Sie sich hierzu im Merkblatt zum Unfallversicherungsschutz für Studierende im Praktischen Jahr.
Voraussetzungen
Vor dem Start des Praktischen Jahres müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein erfolgreicher Abschluss des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) ist Voraussetzung für den Eintritt in das PJ.
Die Vorlage des M2-Zeugnisses ist nicht erforderlich, da die jeweilige Medizinische Fakultät das Bestehen der M2 -Prüfung im PJ-Portal bestätigt (Validierung). - Aus Gründen des Patientenschutzes ist vor Beginn des Praktischen Jahres eine arbeitsmedizinische Eignungsfeststellung erforderlich. Diese muss zwingend vor Antritt des PJ vorliegen.
Arbeitsmedizinische EignungsfeststellungDer aktuelle Status Ihrer Eignungsüberprüfung sowie deren Gültigkeit kann im persönlichen Profil (MCM) eingesehen werden.
Eine Terminvereinbarung beim Arbeitsmedizinischen Dienst ist online möglich; zum Termin ist der Impfpass mitzubringen.
PJ-Studierende externer Fakultäten reichen die Bescheinigung ihres Betriebsarztes der Heimatuniversität zusammen mit dem ausgefüllten Formular sowie der Einwilligung zur Datenschutzerklärung beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Münster ein.
Dies erfolgt per E-Mail an: betriebsarzt-pj(at)medizin.uni-muenster.de
Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor Beginn des Tertials, spätestens jedoch zum Start des PJ vorliegen.
Die Medizinische Fakultät bzw. die akademischen Lehrkrankenhäuser behalten sich vor, PJ-Studierende je nach individuellem Ergebnis zusätzlich zu einer Vorstellung beim hiesigen Arbeitsmedizinischen Dienst einzuladen.
- Ein erfolgreicher Abschluss des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) ist Voraussetzung für den Eintritt in das PJ.
