Altersfeststellung bei fraglich minderjährigen Ausländern

Projektleitung

Prof. Dr. med. Andreas Schmeling (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Prof. Dr. med. Walter Heindel (UKM, Klinik für Radiologie)
Dr. med. Volker Vieth (Klinikum Ibbenbüren, Klinik für Radiologie)

MitarbeiterInnen

Prof. Dr. med. Sven Schmidt (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Dr. med. Dr. med. dent. Maximilian Timme (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Lukas Sottmann (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Dr. rer. nat. Tobias Krähling (UKM, Klinik für Radiologie)
Christian Ottow (UKM, Klinik für Radiologie)
Verena Peschl (UKM, Klinik für Radiologie)
Sandra Lammers (UKM, Klinik für Radiologie)
Elisabeth Büger (UKM, Klinik für Radiologie)

Durchführungszeitraum

01.11.2020 – 30.09.2022

Projektbeschreibung

Bekanntlich verfügt ein großer Teil der nach Deutschland einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer nicht über verlässliche Ausweispapiere. Die Gründe für das Fehlen von zuverlässigen Ausweispapieren sind vielfältig. Zum einen findet in zahlreichen Herkunftsländern keine amtliche Geburtsregistrierung statt. Hinzu kommt, dass es für junge Migranten starke Anreize für bewusst falsche Altersangaben gibt. So resultiert aus der besonderen Rechtsposition unbegleiteter Minderjähriger (Überstellungs- und Rückführungsschutz, Inobhutnahme, Jugendhilfeleistungen) das Risiko einer falschen Altersangabe, worauf UNHCR bereits 1997 hinwies.

Die korrekte Identifizierung einer Person als Minderjähriger bzw. Erwachsener ist wichtig, um sicherzustellen, dass einerseits die Rechte Minderjähriger geschützt und gewahrt werden, andererseits aber verhindert wird, dass Erwachsene der Kategorie Minderjährige zugeordnet werden und dann zusätzliche Rechte oder Garantien in Anspruch nehmen können (wie Zugang zu Bildung, Bestellung eines Vormunds/Vertreters), die ihnen eigentlich nicht zustehen.

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines möglichst schonenden und zuverlässigen Verfahrens zur medizinischen Altersfeststellung bei fraglich minderjährigen Ausländern. Hierfür soll bei 700 freiwilligen Studienteilnehmern untersucht werden, ob Altersmarker am Handgelenk und am Knie, die einen zweifelsfreien Volljährigkeitsnachweis erlauben, mit einem MRT-Gelenkscanner nachgewiesen werden können. Wenn sich die im Rahmen des Projekts untersuchte MRT-Methodik als praxistauglich erweist, kann sie in die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) aufgenommen werden. Weiterhin würde die gerichtliche Akzeptanz dieses röntgenstrahlenfreien Verfahrens zur Altersdiagnostik erhöht werden. Für die Verfahrenspraxis in Deutschland würde ein deutlicher Mehrwert erzielt werden. Darüber hinaus kann das Verfahren auch in anderen EU-Ländern eingesetzt werden.

Projektfinanzierung

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finanziert.