Körperspendewesen
Der heutige Wissensstand in der Medizin gründet sich in beträchtlichem Umfang auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die im Laufe der Jahrhunderte im Fachgebiet Anatomie erarbeitet wurden. Deshalb kommt der anatomischen Lehre am menschlichen Körper entscheidende Bedeutung für die ärztliche Aus- und Weiterbildung zu. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist ein modern konzipiertes und ethisch fundiertes Körperspendewesen, dessen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert sind.

Rembrandt: Die Anatomie des Dr. Tulp
Die medizinische Fakultät der Universität Münster unterstützt die Pflege und Weiterentwicklung des anatomischen Körperspendewesens nachhaltig. Deshalb wurden formal und inhaltlich zusammengehörige Aufgaben im Körperspendewesen, in der makroskopischen Lehre sowie in der Organisation und Durchführung ärztlicher Fort- und Weiterbildungen auf die eigenständige Betriebseinheit Prosektur Anatomie übertragen, der auch die Betreuung der Anatomischen Sammlung obliegt.
Sowohl anatomische Körperspenden als auch Organspenden für die Transplantationsmedizin dienen dem Wohl der Patienten. Allerdings schließen Organspende und anatomische Körperspende einander aus, weil die jeweilige Zweckbestimmung unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Organentnahme bzw. bei der Aufbereitung und Präparation des Körpers verlangt. Wenn Sie mehr über die anatomische Körperspende erfahren möchten, folgen Sie bitte den Hinweisen auf dieser Webseite. Weiterführende Informationen zur alternativ möglichen Organspende am Universitätsklinikum Münster finden Sie dagegen unter www.ukm.de/index.php?id=organspende_am_ukm.
Das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen über den eigenen Körper kann auch über seinen Tod hinaus ausgeübt werden. Unter der Voraussetzung, dass nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, kann deshalb aus freiem Willen und verbindlich festgelegt werden, was mit dem Körper nach dem Tode geschehen soll. In allen Kulturstaaten der Welt gibt es Menschen, die letztwillig bestimmen, dass ihr Körper nach dem Tode einem Anatomischen Institut übergeben wird. Viele Menschen erklären sich zur Spende ihres Körpers in dem Bewusstsein bereit, auch nach ihrem Tode noch einer guten Sache zu dienen. Andere Menschen danken damit dafür, dass ihnen im Leben sachkundige ärztliche und pflegerische Hilfe zuteil geworden ist. Eine zu Lebzeiten formulierte Willensbekundung zur Körperspende im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Anatomischen Institut stellt daher die rechtlich eindeutige Erlaubnis zur Nutzung des toten Körpers für die Aus- und Weiterbildung in der Medizin dar. Eine Einwilligung durch Angehörige ist in diesem Fall nicht notwendig. Auf der Grundlage vieler persönlicher Gespräche mit unseren Körperspendern bitten wir jedoch alle diejenigen, die ihren Körper der Münsteraner Anatomie vermachen wollen, ihr Vorhaben sowie die Motive für ihre Entscheidung ausführlich mit ihren Angehörigen und Freunden zu besprechen (siehe Spiegel Online: Körperspenden in der Medizin).
Anfragen bezüglich detaillierter Informationen und Unterlagen zum Thema Körperspende sind immer schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) und unter Angabe von Wohnort und Geburtsjahr an die Prosektur Anatomie zu richten. Mündlich werden durch uns nur allgemeine Auskünfte erteilt!
Kontaktadresse:
Prosektur Anatomie
Betriebseinheit der Medizinischen Fakultät
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Vesaliusweg 2-4
48149 Münster
Telefon: 0251-83-55200
Telefax: 0251-83-52369
E-Mail
Sie erhalten auf Ihre Anfrage unser Informationsblatt sowie alle erforderlichen Formulare. Vereinbarungen über eine Körperspende können wir nur mit denjenigen Menschen treffen, die im aktuellen Einzugsgebiet der Münsteraner Anatomie leben. Derzeit erstreckt sich unser Einzugsgebiet über das Münsterland hinaus bis ins nördliche Ruhrgebiet. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb unseres Einzugsgebiets liegen, teilen wir Ihnen gerne mit, welches Anatomische Institut Ihrem Wohnort am nächsten liegt.