Hinweise zur Leistungsverrechnung

Bei Angabe einer Kostenstelle aus dem Bereich Forschung/Lehre (FuL)* oder eines Drittmittelfonds, werden die Kosten direkt dieser Kostenstelle/Fond belastet und auf der Haushaltsüberwachungsliste ausgewiesen. Bei allen anderen Kostenstellen erhalten Sie eine Rechnung und die Kostenstelle wird nach Rechnungsstellung belastet. Bitte geben Sie immer eine Kostenstelle an, damit Ihr Auftrag bearbeitet werden kann.

 

*FuL-Kostenstellen sind 7-stellig und beginnen mit 98 bzw. enden auf 890-899.