Hinweise zur Leistungsverrechnung

Bei Angabe einer Kostenstelle aus dem Bereich Forschung/Lehre (FuL) oder eines Drittmittelfonds, werden die Kosten direkt dieser Kostenstelle/Fond belastet und auf der Haushaltsüberwachungsliste ausgewiesen. Wenn keine FuL-Kostenstelle/Fond angegeben werden kann oder die Belastung der Kostenstelle/Fond fehlschlägt, erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

FuL-Kostenstellen sind 7-stellig und beginnen mit 98 bzw. enden auf 890-899.