3-Tesla-MR-System für Neurowissenschaftliche Forschung (MRNWF) - Organisation des Messbetriebs, Stand 05/2025

Vorbemerkung

Diese Darstellung beschreibt den Betriebsablauf am 3-Tesla MR-System für Neurowissenschaftliche Forschung (Neurowissenschaftlicher Forschungs-MR-Tomograph, MRNWF) im Translational Radiology Research Imaging Center (TRIC). 

Nutzung des MR-Tomographen für Neurowissenschaftliche Forschung

Das Gerät ist aus Mitteln des Dekanats der Medizinischen Fakultät für neurowissenschaftliche Forschung beschafft worden und wird unter der Verantwortung der Klinik für Radiologie (KfR) betrieben. Es steht für Projekte der neurowissenschaftlichen Forschung, die von Instituten der Medizinischen Fakultät oder anderen Einrichtungen der Universität Münster durchgeführt werden, zur Verfügung. Über die Vergabe von Projektzeiten entscheidet die vom Dekan eingesetzte Lenkungskommission (LK) auf Antrag des Projektträgers nach einer Bewertung des wissenschaftlichen Hintergrundes des Projektes (siehe Kriterien zur Messzeitvergabe der Nutzerordnung).

Ausschließlich klinisch indizierte Untersuchungen von Patienten des UKM (bestehender Behandlungsvertrag) finden an dem Gerät nicht statt. Messungen können ausschließlich im Rahmen von wissenschaftlichen Studien stattfinden. Dies gilt auch für Personen, die Patienten des UKM oder anderer Kliniken sind.

Zur Deckung der Betriebskosten wird für Messungen an dem Gerät ein Beitrag von den Projektträgern erhoben. Die Beitragsordnung wird im Einvernehmen mit dem Dekanat von der Lenkungskommission beschlossen.

Generelle Organisation von Studien im TRIC

a. Verteilung von Messzeiten

Messzeiten werden für Projekte zur neurowissenschaftlichen Forschung vergeben, nachdem die Lenkungskommission ein Projekt bewilligt hat. Die LK legt die Dauer des Projektes und den Umfang der notwendigen Messzeiten fest. Die Kriterien sind in der Nutzerordnung formuliert. 

Die Messzeitvergabe erfolgt durch die Leitung des MR im Benehmen mit den Projektleitern und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen. Bei Konflikten zwischen Projekten entscheidet die LK. 

Kann eine geplante Messzeit kurzfristig nicht genutzt werden, wird diese im Messzeitmanagementsystem freigegeben. Unter Berücksichtigung technisch-organisatorischer Randbedingungen wird die Messzeit anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt. 

Zur transparenten Verwaltung der Messzeiten wird das Buchungssystem 'Calpendo' verwendet. Einzelheiten hierzu sind in der Buchungsordnung beschrieben.

Projekte werden grundsätzlich in Kooperation zwischen Mitarbeitern der Klinik für Radiologie und den Mitarbeitern der Einrichtung, die das Projekt trägt, durchgeführt. Ein fortwährender Informationsaustausch zu allen projektrelevanten Fragen ist erforderlich.

b. Organisatorische Verantwortung

Die Gewährleitung der Sicherheit beim Betrieb des MR obliegt der Klinik für Radiologie. Sie stellt betriebliche Regeln auf, die der Sicherheit von Personen und Material im MR dienen (z.B. Zugangsregelungen, Prüfung von Geräten und Gegenständen).

Die Planung notwendiger Messungen sowie die Installation von notwendiger Peripherie (Messgeräte, Stimulations- und Rückmeldungseinrichtungen) erfolgen in Abstimmung mit und unter Kontrolle des wissenschaftlichen Personals (MR-Physik). Dieses stellt fest, wann ein Messprotokoll (einschließlich der Verwendung der Peripherie) als 'routinefähig' anzusehen ist.

c. Zuständige MT-R und ärztliche Betreuung durch die Klinik für Radiologie

Die 'routinemäßige' Durchführung der Messungen erfolgt durch die/den diensthabende/n MT-R bzw. unter deren/dessen Aufsicht.

Messungen an Personen, die in einem Patientenverhältnis zum UKM stehen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine ärztliche Mitarbeiterin oder ein ärztlicher Mitarbeiter der Klinik für Radiologie für Aufklärung und ärztliche Aufgaben bereitsteht.

Messungen an gesunden Probanden können auch durchgeführt werden, wenn Aufklärung und Betreuung durch andere qualifizierte Personen erfolgen, die ihre Qualifikation gegenüber der KfR nachgewiesen haben. Die durchführenden Personen stehen organisatorisch unter der Aufsicht der KfR.

Aus Sicherheits- und Notfallgründen ist grundsätzlich bei MRT-Messungen am Menschen die Anwesenheit von mindestens zwei Personen erforderlich. Hiervon muss die Messleitung messberechtigt sein, die zweite Person muss mindesten eine MR-Sicherheitsunterweisung erhalten haben.

Für MR-Bilder von Personen, die visuell in Hinblick auf die Detektion von Pathologien beurteilbar sind (beispielsweise T1-gewichtete Ganzkopfaufnahmen, jedoch nicht EPI-Bildserien für fMRT oder experimentelle Bilder), wird von der KfR ein Kurzbefund erstellt. Falls abklärungsbedürftige Befunde festgestellt werden, wird der jeweilige Studienleiter informiert, der den betroffenen Probanden kontaktiert.

d. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten von MR-Physik, ärztlichem Personal und MT-R am MRNWF werden im Einvernehmen mit der LK unter Beachtung gesetzlicher Regelungen festgelegt (MT-R: 1 x 38,5 h/Woche, Medizinische Physik: 38,5 h/Woche, radiologischer Arzt: 1 x 21 h/Woche).

e. Vertretungen

Vertretungsregelungen werden in Abstimmung mit der LK auf Grundlage der Verfügbarkeit von Personal und des Projektbedarfs festgelegt.

f. Pflichten von externem Personal

Externes Personal, das am MRNWF tätig wird, unterliegt der Aufsicht durch den/die diensthabenden Mitarbeiter / diensthabende Mitarbeiterin der KfR.

Nur 'geschulte Personen' (s. h.2 Personal) dürfen den MR-Untersuchungsraum ohne Aufsicht betreten.

g. Generelle Ansprechpartner

Für technische/wissenschaftliche Fragen: MR-Physik; 
für organisatorische Fragen (ltd.) MT-R; 
für grundsätzliche juristische Fragen und in Konfliktfällen: Sprecher der LK.

h. Organisation der Ressourcen

h.1 Gerätezeiten

Grundsätzlich ist ein 24/7-Betrieb möglich. Einschränkungen ergeben sich durch die Verfügbarkeit des erforderlichen Personals.

Wartungs- und Reparaturzeiten schränken die Verfügbarkeit des Scanners ein. Die damit verbundenen Zeitverluste werden auf die laufenden Projekte verteilt. Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen haben Vorrang vor einem Anspruch auf Messzeit.

h.2 Personal

Der Zugang zum MR-Sicherheitsbereich und dem MR-Kontrollbereich sowie die Berechtigungen zum Umgang mit Probanden und zur technischen Durchführung von Messungen mit dem MR-Gerät wird durch die 'Arbeitsanweisung Sicherheitsunterweisungen MR' geregelt.

Zusätzlich zu den jeweils erforderlichen Sicherheitsunterweisungen ist eine Schulung zum allgemeinen Betriebsablauf verpflichtend für Personen, die regelmäßig an Projekten mitarbeiten, Messungen eigenständig durchführen oder vorbereiten, Versuchsaufbauten auf- oder abbauen oder Probanden betreuen.

Diese Schulung umfasst neben der technischen Geräteeinweisung u.a. Datensicherung, Dokumentation und Reinigungsmaßnahmen. Der konkrete Inhalt ist in der Arbeitsanweisung 'Projektbezogenen Messberechtigung‘ beschrieben.

 

 

Diese Regelungen gelten als Arbeitsanweisung für den sicheren Betrieb im Sinne von DIN 6876 "Betrieb von medizinischen Magnetresonanzsystemen".