Altersfeststellung mittels MRT-Gelenkscanner
Projektleitung
Prof. Dr. med. Andreas Schmeling
(UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Dr. med. Volker Vieth
(UKM, Klinik für Radiologie und Klinikum Ibbenbüren, Klinik für Radiologie und Neuroradiologie)
MitarbeiterInnen
Prof. Dr. med. Sven Schmidt (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Dr. med. Aaron Liebsch (UKM, Institut für Rechtsmedizin)
Dr. med. Christian Ottow (UKM, Klinik für Radiologie)
Dr. rer. nat. Tobias Krähling (UKM, Klinik für Radiologie)
Verena Peschl (UKM, Klinik für Radiologie)
Sandra Lammers (UKM, Klinik für Radiologie)
Elisabeth Büger (UKM, Klinik für Radiologie)
Thomas Weiss (UKM, Klinik für Radiologie)
Emily Hoffmann (UKM, Klinik für Radiologie)
Isabel Sonntag (UKM, Klinik für Radiologie)
Anton Kuhn (UKM, Klinik für Radiologie)
Niels Walle (UKM, Klinik für Radiologie)
Durchführungszeitraum
01.07.2024 – 30.06.2027
Projektbeschreibung
Nicht alle nach Deutschland einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer verfügen über verlässliche Ausweispapiere. Da ein Teil der tatsächlich minderjährigen Personen aufgrund fehlender valider Ausweisdokumente ihre Minderjährigkeit nicht nachweisen kann, kommt es vor, dass tatsächlich Minderjährige für Volljährige gehalten werden und dementsprechend behandelt werden, sodass sie nicht in den Genuss der ihnen gesetzlich zustehenden Privilegien gelangen können.
Die Entwicklung eines rechtlich zulässigen medizinischen Altersfeststellungsverfahrens mit möglichst schonenden und zuverlässigen Methoden bei unbegleiteten Minderjährigen ist erforderlich, um den tatsächlich Minderjährigen den für diese gesetzlich vorgesehenen besonderen Schutz zukommen zu lassen und zu verhindern, dass tatsächlich Erwachsenen Verfahrensprivilegien gewährt werden, die ihnen nicht zustehen.
In dem vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderten und vom BAMF kofinanzierten Vorläuferprojekt „Altersfeststellung bei fraglich minderjährigen Ausländern" wurde geprüft, ob die Altersmerkmale am Handgelenk und am Knie, die mit einem MRT-Ganzkörperscanner einen zweifelsfreien Volljährigkeitsnachweis erlauben, auch mit einem MRT-Gelenkscanner nachgewiesen werden können. Bei einem Gelenkscanner befinden sich nur das Handgelenk bzw. das Knie innerhalb einer kleinen Magnetröhre. Deshalb ist auch die Untersuchung von Personen mit Klaustrophobie problemlos möglich. Außerdem kann bei allen Personen eine von Bewegungsartefakten freie Untersuchung erfolgen. Im Vorläuferprojekt konnte gezeigt werden, dass im Untersuchungskollektiv kein minderjähriger Studienteilnehmer das Endstadium der Verknöcherung am Knie aufwies. Für eine Einführung der Methode in die Altersschätzungspraxis war die untersuchte Fallzahl allerdings zu gering. Für die Altersschätzungspraxis von ausschlaggebender Bedeutung ist die Frage, ob das Endstadium der Verknöcherung auch bei 17-jährigen Personen vorkommt. Daher ist die Überprüfung der Ergebnisse des Vorläuferprojekts an einer ausreichend hohen Fallzahl erforderlich, wobei der Schwerpunkt auf der Altersgruppe 17 Jahre liegt.
Im aktuellen Projekt sollen in der Altersgruppe 17 Jahre jeweils 500 männliche und 500 weibliche Studienteilnehmer untersucht werden. Um neben dem Mindestalter auch Angaben zum wahrscheinlichsten Alter einer untersuchten Person treffen zu können, sollen weiterhin in der Altersgruppe 18-22 Jahre pro Altersjahrgang jeweils 50 männliche und 50 weibliche Studienteilnehmer einbezogen werden. Damit ergibt sich eine Gesamtfallzahl von 1.500 Studienteilnehmern. Da für das Projekt Studienteilnehmer mit gesicherten Geburtsdaten benötigt werden und die ethnische Zugehörigkeit keinen Einfluss auf die Skelettreifungsgeschwindigkeit hat, werden im Projekt ausschließlich in Deutschland geborene Personen untersucht.
Projektfinanzierung
Das Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert, eine Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

