Funktion

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Angestellte und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) in den Betrieben der Privatwirtschaft. 

Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen (LPVG NRW) des Bundes und der Bundesländer geregelt. (Quelle: Wikipedia, modifiziert)