Aufgaben des UAC

Ziel der Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, harmonisierte Rahmenbedingungen für einen bundesweit einheitlich gere­gelten Zugang zu und Austausch von (Patienten*innen-)Daten zu schaffen. Die Universität Münster (UniMS) nimmt im Rahmen des HiGHmed-Konsortiums an der MII teil und hat sich den Zielen der MII verpflichtet. Zur Umsetzung der Ziele der MII müssen – neben den entsprechenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen – vor allem auch ethische und rechtliche Rahmenbedingungen und Governancemaßnahmen für den Zugang zu (Patienten*innen‑)Daten sowie für die Nutzung und den Einsatz von Analyse­methoden und -routinen in den an der MII beteiligten Standorten/Institutionen geschaffen werden. Die UniMS richtet deshalb das Use and Access Committee (UAC) der UniMS (im Folgenden auch kurz „UAC“ oder „UAC Münster“ genannt) als ein zentrales Element der ethisch-rechtlichen Governance ein.

Das UAC Münster ist ein Gremium, das sich vor allem aus Angehörigen der UniMS und des Universitätsklinikums Münster (UKM) zusammensetzt, die im Rahmen des HiGHmed Konsortiums in der MII involviert sind. Das UAC Münster widmet sich insbesondere der Aufgabe, Anträge auf Herausgabe und Nutzung von (Patienten*innen-)Daten sowie Anträge auf Anwendung von Analysemethoden und -routinen nach organisatorischen, (datenschutz-)rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Aspekten zu begutachten und entsprechend Nutzungsanträge zu genehmigen oder abzulehnen.

Für Anträge auf Herausgabe und/oder Nutzung von Biomaterialien sind die zuständigen Biobanken und Kliniken des UKMs bzw. der UniMS weiterhin allein verantwortlich.

Alle am UAC involvierten Personen und Institutionen erkennen an, dass das Zugänglichmachen bzw. das Teilen von (Patienten*innen-)Daten mit anderen klinischen und wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. mit deren Mitarbeitern*innen unter Beachtung der geltenden rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung für die Gewinnung neuer medizinischer Erkenntnisse und die Verbesserung der medizinischen Versorgung ist. Das UAC ist Bestandteil eines Systems von Maßnahmen und Anstrengungen mit dem Ziel, unter Beachtung der legitimen Interessen und Rechte der Patienten*innen und der guten wissenschaftlichen Praxis, (Patienten*innen)Daten besser zu vernetzen und auszutauschen und die Daten somit über den Standort Münster hinaus für Analysen und Forschung zur Verfügung zu stellen.