Informationen zum Studiengang

Entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Hebammengesetz (HebG) und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) ist die Universität Münster mit den ersten 24 Studierenden am 4. Oktober 2022 gestartet. Der Studiengang ist außerdem seit Februar 2023 akkreditiert.

An der Universität Münster bewerben Sie sich ausschließlich um einen Studienplatz und erhalten nach erfolgreicher Immatrikulation einen Praxisvertrag über die akademische Hebammenausbildung durch das Universitätsklinikum Münster als verantwortliche Praxiseinrichtung. Sie erhalten über den gesamten Zeitraum der Regelstudienzeit eine monatliche Vergütung nach TV-L Pflege (Abschnitt II der Richtlinie TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge). Die Praxiseinsätze im Umfang von 2325 Stunden erfolgen allerdings bei diversen Kooperationspartnern des UKM (Krankenhäuser im Großraum Münster und hebammengeleitete Einrichtungen/freiberufliche Hebammen, Mobilität zwingend erforderlich). Das Gelernte aus den Tätigkeitsfeldern Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillzeit sowie frühe Elternschaft kann hier mit dem akademisch vermittelten evidenzbasierten Wissen direkt in die Berufspraxis eingebracht werden. Zusätzlich zur Tätigkeit in den kooperierenden Praxiseinrichtungen wird der moderne Simulationskreißsaal zum Einüben praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen genutzt. Neben berufspraktischen Fertigkeiten und theoretischer Wissensvermittlung wird innerhalb des Studiengangs ein Schwerpunkt auf wissenschaftliches und eigenreflexives Arbeiten gelegt.

Abgeschlossen wird das Studium mit der Berufsbezeichnung "Hebamme" und dem akademischen Grad "Bachelor of Science". Der Abschluss berechtigt zum Arbeiten als Hebamme in der gesamten EU.

Informationsvideo zum Studiengang

  • Studienbeginn

    Jeweils nur zum Wintersemester

     

  • Regelstudienzeit

    8 Semester mit einer Leistung von 240 ECTS

  • Zugangsvoraussetzungen

    • Voll-Abitur oder gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung
    • ein Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Hebammenberufs, nicht älter als 3 Monate (die Vordrucke dafür finden Sie hier (DE) und hier (EN),
    • bei Schulabschlüssen im fremdsprachigen Ausland einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (min. DSH-2),
    • Nachweis über ein bereits absolviertes vierwöchiges (154 Stunden) Praktikum in der hebammenspezifischen Geburtshilfe (idealerweise in einem Kreißsaal, bei freiberuflichen Hebammen und/oder auf einer Wochenstation; das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden und kann auf unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden, sowie im Rahmen eines FSJ abgeleistet worden sein). Einen möglichen Vordruck für eine Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

    Bei einer hebammenspezifischen Praxiserfahrung ab mindestens 8 Wochen (308 Stunden) wirkt sich dies positiv auf Ihre Abiturnote/Verfahrensnote aus. 

    Zusätzlich zu den o.g. Kriterien sollten Sie folgendes beachten:
    Das Studium ist straff organisiert und muss in Regelstudienzeit absolviert werden, da Sie über den gesamten Zeitraum durch das UKM entlohnt werden (Sie sind Studierende*r und Arbeitnehmer*in gleichzeitig mit entsprechenden Verpflichtungen).


    Für die wechselnden praktischen Einsatzorte werden Sie aufgrund von Schicht- und Wochenenddiensten nicht ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln Ihren Einsatzort erreichen können. Mobilität wird vorausgesetzt um die praktischen Einsatzorte im Umkreis von bis zu ca. 50km rund um Münster erreichen zu können. 


    Urlaubszeiten (30 Tage) werden vorgegeben, Sie haben keine klassischen Semesterferien.

  • Bewerbung/Zulassung

    Das Fach ist zulassungsbeschränkt. Zum Wintersemester 2024/25 müssen sich deutsche (und ihnen gleichgestellte) Bewerber*innen zwischen dem 02.05.2024 - 15.07.2024 (Ausschlussfrist) online bewerben (DoSV der SfH).

    Für internationale Studienbewerber*innen (Ausländer*innen) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die nicht aus den EU-/EWR-Ländern stammen und die nicht zu den Bildungsinländern gehören, gilt ein gesondertes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren; Bewerbungsschluss zum Wintersemester 2024/25 wird am 31. Mai 2024 sein (Ausschlussfrist). Informationen erteilen das International Office und das Studierendensekretariat.

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze vergeben. Wenn Sie eine Studienplatzzusage erhalten haben und sich immatrikulieren möchten, reichen Sie mit der Immatrikulation einen aktuellen Lebenslauf ein. Ihr Lebenslauf wird für den Praxisvertrag/Studienvertrag benötigt, den Sie im Nachgang mit dem Universitätsklinikum Münster (UKM) abschließen. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachreichung des Praxisvertrags/Studienvertrags und eines erweiterten Führungszeugnisses innerhalb einer dreiwöchigen Frist. Diese Frist wird i.d.R. für die Beantragung und Einreichung des Führungszeugnisses ausreichen. Die Prozesse zur Vorbereitung und Ihrer persönlichen Unterzeichnung des Praxisvertrags mit dem UKM wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Diese Gewährung ist bereits abgesprochen.
    Das UKM als verantwortliche Praxiseinrichtung für alle Studierenden unseres Studiengangs wird anhand der von Ihnen im Rahmen der Immatrikulation angegebenen Kontaktdaten auf Sie zukommen zwecks Vertragsunterzeichnung.

  • Studienform

    Vollzeit, duales Studium

  • FAQ

    Gibt es Vorstellungsgespräche?

    Nein, Vorstellungsgespräche werden nach der Bewerbung nicht geführt.

    Ab wann kann man mit einer Zu- oder Absage nach der Bewerbungsfrist rechnen?

    Da die Auswahl der Studierenden durch das Studierendensekreteriat erfolgt, kann hierzu keine konkrete Aussage getroffen werden.

    Welcher Numerus Clausus (NC) gilt derzeit?

    Dazu lässt sich keine Aussage treffen, da sich der erforderliche NC in jedem Bewerbungsverfahren anhand der Anzahl der Bewerber*innen neu berechnet. Je mehr Bewerber:innen desto höher „klettert“ der NC.

    Wie viele Bewerber gab es im letzten Jahr?

    Auf einen Studienplatz kamen im letzten Bewerbungsverfahren (2022) ca. 10 Bewerber:innen.

    Wie muss die Praktikumsbescheinigung aussehen?

    Hier finden Sie ein Formular für eine Prakitikumsbescheinigung, die Sie für Ihre Bewerbung bzw. das Praktikum nutzen können, jedoch nicht müssen. Generell sollte aber der Zeitraum sowie die Stundenanzahl und der Einsatzort bzw. das Tätigkeitsfeld auf der Bescheinigung ersichtlich sein.

    Muss auf der Praktikumsbescheinigung eine Stundenzahl vermerkt sein?

    Ja! Auf der Praktikumsbescheinigung muss unbedingt der Zeitraum, die Stundenanzahl (mind. 154 Stunden) sowie der Einsatzort bzw. das Tätigkeitsfeld vermerkt sein.

    Welche Praktika werden anerkannt, welche nicht?

    Praktika in berufsspezifischen Feldern einer Hebamme wie z.B. der Wochenbettbetreuung, Geburtshilfe (klinisch & außerklinisch) oder der Schwangerenversorgung werden anerkannt. Diese können bspw. bei freiberuflichen Hebammen, Geburtshäusern und in Kliniken absolviert werden.

    Nicht anerkennungsfähig sind Praktika in fachfremden Feldern wie z.B. Kindergärten, Kinderkliniken, Schulen oder auf Stationen im Krankenhaus, die nur bedingt etwas mit der originären Hebammentätigkeit zu tun haben. Einzelfälle sind via E-Mail (hebammenwissenschaft@uni-muenster.de) oder Telefon (+49 (0) 251 / 83 46184) zu entscheiden.

    Muss das Praktikum bis zu dem Zeitpunkt der Bewerbung absolviert worden sein oder kann das Praktikum auch noch nach dem Bewerbungsprozess absolviert werden, insofern eine Bestätigung vorliegt?

    Das Praktikum MUSS bis zu dem Zeitpunkt der Bewerbung absolviert worden sein. Eine Bestätigung über ein Praktikum in der Zukunft (auch vor Studienbeginn) ist nicht ausreichend.

    Wie alt darf das polizeiliche Führungszeugnis sein?

    Das polizeiliche Führungszeugnis darf maximal 3 Monate alt sein. Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation folgt das Einstellungsverfahren am UKM. Sie werden vom UKM angeschrieben und erhalten eine Anforderung für ein „erweitertes Führungszeugnis“ bei Ihrer Stadt/Kommune. Ohne diese Bescheinigung können Sie ein erweitertes Führungszeugnis nicht beantragen.

    Wann bekommt man seine Praxiseinrichtungen zugeteilt?

    Ende des 1./Anfang des 2. Semesters erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Einrichtungen des 1. Praxiseinsatzes. Sie werden in mindestens zwei Kliniken eingesetzt.

    Habe ich ein Mitbestimmungsrecht bei der Zuteilung der Praxiseinrichtungen?

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Praxiseinrichtungen zu priorisieren. Es wird versucht, Ihren Wünschen nachzukommen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Ein Wechsel der Praxiseinrichtungen erfolgt nach dem 4. Semester.

    Fallen die Praxiseinsätze in die vorlesungsfreie Zeit der Uni?

    Da Sie als Studierende der Hebammenwissenschaft an der Universität Münster Arbeitnehmer:in und Student:in gleichzeitig sind, haben Sie keine reguläre vorlesungsfreie Zeit. Praxiseinsätze finden daher zumeist in der vorlesungsfreien Zeit statt.

    Kann ich meinen Urlaub selbstständig einteilen?

    Nein, das ist leider nicht möglich, da Sie zeitgleich Studierende der Universität Münster und  Arbeitnehmer:in des UKM sind. Sie bekommen Ihren Urlaub zugeteilt.

    Wieviel Urlaubsanspruch habe ich im Studium?

    Sie haben als Arbeitnehmer:in des UKM einen Urlaubsanspruch von derzeit 30 Tagen. Als Arbeitnehmer:in am UKM erhalten Sie 2 weitere Urlaubstage entsprechend  dem aktuellen Tarifvertrag Entlastung (TV–E).

    Wenn ich einen Studienplatz an der Universität Münster erhalten habe, ist der Studienvertrag mit dem UKM dann garantiert oder muss ich mich dafür gesondert bewerben?

    Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen angenommen haben, ist Ihnen der Vertrag am UKM, vorbehaltlich der Prüfung des polizeilichen Führungszeugnisses, garantiert. Eine erneute Bewerbung dafür ist nicht notwendig.

    Lässt sich im Studiengang Hebammenwissenschaft die Familie mit dem Studium/dem Beruf vereinbaren?

    Hierzu ist keine konkrete Antwort möglich, da Familienverhältnisse und persönliche Ressourcen sehr unterschiedlich sind. Da Sie während des Studiums jedoch Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht besuchen müssen und während der Praxiseinsätze auch im Schicht- und Wochenenddienst arbeiten, ist eine zuverlässige Kinderbetreuung in jedem Fall notwendig.

    Wie viele Prüfungen habe ich pro Semester?

    Unter "Dokumente zum Download" (s.u.) finden Sie die jeweilige Prüfungsordnung mit dem Anhang Modulhandbuch. Aus dem Modulhandbuch können Sie ersehen, welche Prüfungsform in welchem Modul und in welchem Semester vorgesehen ist.

    Ich habe eine andere Frage, die hier nicht aufgeführt ist.

    Wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen gerne an unsere Studienfachberatung:

    Meike Schwinger
      +49 (0) 251 / 83 46184
    hebammenwissenschaft@uni-muenster.de

  • Dokumente zum Download

    Studienverlaufsplan

    Hier finden Sie den aktuellen Studienverlaufsplan.

    Praktikumsbescheinigung

    Hier finden Sie eine Praktikumsbescheinigung die sie für Ihre Bewerbung nutzen können (optional).

  • Studienfachberatung

    Meike Schwinger
    Studiengangskoordinatorin & Studienfachberatung
    Berufspädagogin, M.A.

    ☎  +49 (0) 251 / 83 46184
    @  hebammenwissenschaft@uni-muenster.de

    Telefonsprechzeit: donnerstags 14:00 - 15:00 Uhr

     

    Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten der zentralen (allgemeinen) Studienberatung/Studierendensekretariat der Universität Münster.