Jahrestagung des Centrums für Bioethik 2019: Schwangerschaftsabbruch - Aktuelle Auseinandersetzungen

Nach Jahren relativer Ruhe ist in den letzten Monaten wieder neue Bewegung in die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch und die Regelungen des Paragraphen 219 StGB gekommen. § 219a verbietet die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Ärztinnen und Ärzte dürfen zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen; für Informationen über die Methoden müssen sie aber an die zuständigen Behörden und Beratungsstellen verweisen.
Was bedeutet das Werbeverbot in der Praxis für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, und für Frauen, die sich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren wollen? Auch vor dem Hintergrund, dass in Deutschland immer weniger Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche durchführen und jungen Ärztinnen und Ärzten offenbar häufig das nötige Knowhow fehlt? Wird der Schwangerschaftsabbruch wieder zu einem Tabu-Thema? Über diese und weitere Fragen diskutieren im Rahmen der Jahrestagung 2019 die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel (Kiel) und die Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe Dr. Kerstin Hammer (Universitätsklinikum Münster).

Zeit: Freitag, dem 28. Juni, von 15-18 Uhr
Ort: Hörsaal des Instituts für Neuro- und Verhaltensbiologie, Badestraße 9, 48149 Münster

Interessentinnen und Interessenten sind herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Hier finden Sie das Ankündigungsplakat.


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