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„Wartezeit-Urteil“ zum Medizinstudium: Kaum gesprochen, schon vom OVG wieder gekippt

Münster (mfm/tb) – Numerus Clausus und kein Ende: Kaum hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Klage wegen unangemessen langen Wartezeiten beim Medizinstudium Recht gegeben, wurde die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Münster nun auch schon wieder gekippt. Darüber berichten – mit einem Blick auf die Verhältnisse in Münster – die „Westfälischen Nachrichten“ in ihrer heutigen Ausgabe.


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