News

Focus auf Experimenteller Intensivmedizin: Anästhesist Dr. Alexander Zarbock erhält Heisenberg-Professur

Prof. Dr. Alexander Zarbock (Foto: privat)

Münster (mfm/mk) – Eine neu geschaffene Professur für Experimentelle Intensivmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Zuge ihres Heisenbergs-Programms gefördert. Damit kann die Fakultät ihren Schwerpunkt „Entzündung und Transplantation“ ausbauen und mit Dr. Alexander Zarbock einen international ausgewiesenen Wissenschaftler auf dem Gebiet der akuten Entzündungsforschung an den Standort binden.
Heisenberg-Professuren der DFG sind zunächst auf fünf Jahre befristet. Alexander Zarbock, der 1975 in Wuppertal geboren wurde, hat seine Stelle am 1. August angetreten. Seit 2010 ist er als Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster tätig. Hier erhielt er im selben Jahr die Venia legendi für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Zuvor war Zarbock bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an renommierten Instituten in den USA und seit 2008 in Münster als Teil des Emmy-Noether-Programms der DFG tätig.
Im Fokus der Arbeit von Prof. Zarbock werden die molekularen Mechanismen der Leukozytenaktivierung und -rekrutierung bei akuten Entzündungsprozessen wie beispielsweise einer Sepsis stehen. „Die neue Heisenberg-Professur fügt sich hervorragend in unser Forschungsprofil ein und wird zu dessen Stärkung sowie Weiterentwicklung in erheblichem Maße beitragen“, sagt der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Wilhelm Schmitz. Die neue Professur passe zudem sehr gut in das Exzellenzcluster „Cells in Motion“, so Schmitz.
Über drei Jahre hinweg fördert die DFG die Heisenberg-Professur mit 326.000 Euro, danach erfolgt eine Zwischenevaluierung. Deren positives Ergebnis ist Voraussetzung dafür, dass weitere zwei Jahre durch die DFG finanziert werden. Nach Ablauf der Förderperiode von fünf Jahren wird dem Inhaber einer Heisenberg-Professur dann eine unbefristete Stelle zur Verfügung gestellt; hierzu verpflichtet sich die jeweils aufnehmende Hochschuleinrichtung - im konkreten Fall: die Medizinische Fakultät - im Vorfeld der Beantragung.

This could be interesting for you too: