Ist das Erstvotum von einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission in Deutschland ausgestellt worden, die für die Beratung von Ärztinnen und Ärzten nach § 15 der Berufsordnung für Ärzte zuständig ist?

(Das sind in der Regel Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern oder der Medizinischen Fakultäten.)

Ja.

Nein.