NFDM-Sprint

Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ergeben sich für die Patientenversorgung künftig neue Möglichkeiten. Zum ersten Mal lassen sich ein Notfalldatensatz (NFD) und ein Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) anlegen und auf der eGK speichern. Ärzte erhalten dadurch im Ernstfall Zugriff auf diese Datensätze, die Informationen zu Vorerkrankungen, zu Medikamenten oder zum Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung enthalten. Die Speicherung dieser Daten auf der eGK ist für den Patienten freiwillig und bedarf seiner Einwilligung.
Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung soll das Pilotprojekt NFDM-Sprint untersuchen, wie gut der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems (PVS/KIS) funktioniert und wo noch Verbesserungspotentiale liegen. In diesem Projekt werden die Notfalldaten und die Daten zu den Persönlichen Erklärungen noch nicht auf der eGK gespeichert.

Das Institut für Medizinische Informatik ist bei NFDM-Sprint damit beauftragt, die Konzepte zum Transport und zur Speicherung der entstehenden pseudonymisierten Daten zu erstellen und notwendige IT-Strukturen, wie z.B. die Forschungsdatenbank zur datenschutzkonformen Speicherung und Verarbeitung der Daten zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Projektwebseite.