Aktuell werden keine Studien mit dem Musiktraining durchgeführt. Nur zur Information lassen wir die generellen Bedingungen für diese Studien hier stehen. Sie würden als StudienteilnehmerIn in Betracht für unsere Studien mit dem Musiktraining kommen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
  • Sie hören einen einzelnen, konstanten Pfeif- oder Piepton (kein Rauschen), welcher sich in der Tonhöhe nicht verändert
  • Sie sind nicht älter als 70 Jahre
  • Sie sind bereit und haben die Möglichkeit innerhalb eines halben Jahres für Untersuchungen ca. fünf Mal nach Münster zu kommen
  • Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie hören Ihren Tinnitus seit mindestens drei Monaten
  • Sie haben keinen schwerwiegenden Hörverlust
  • Keine aktuelle Tinnitustherapie (bspw. Noiser, Medikamente)
Unsere aktuelle Haupstudie beinhaltet das dreimonatige Hören von maßgeschneiderter Musik für zwei Stunden pro Tag. 

Da es sich beim Institut für Biomagnetismus und Biosignalanalyse um eine wissenschaftliche Einrichtung handelt, müssen wir spezielle Kriterien zur Teilnahme an unseren Studien einhalten. Dadurch können wir kontrollieren, dass die Effekte, die wir in unseren Studien finden, durch das Hören der maßgeschneiderten Musik verursacht worden sind und nicht durch andere Einflussfaktoren. Nur so können wir am Ende einer Studie Aussagen über die Wirksamkeit der Behandlung mit maßgeschneiderter Musik machen. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass wir derzeit nur einen gewissen Teil der Tinnitus-Betroffenen für unsere Studien berücksichtigen können.

Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer Tinnitusstudie interessieren und die oben genannten Kriterien erfüllen, dann laden Sie bitte diesen Fragebogen herunter und schicken Sie ihn anschließend ausgefüllt an folgende Emailadresse: tinnitus(at)uni-muenster.deWir werden Sie nach Eingang des Fragebogens kontaktieren und ggf. einen Termin für eine Eingangsuntersuchung mit Ihnen vereinbaren. Die Einladung zur Eingangsuntersuchung garantiert keine Teilnahme an einer Studie. Anfahrtskosten und Aufwandsentschädigungen können leider nicht übernommen werden. Die oben genannten Kriterien gelten für alle Studienteilnehmende - Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen können leider nicht gemacht werden.