Es ist die Bildgebung zu dokumentieren (CCT oder MRT), welche für die aktuelle therapeutische und diagnostische Entscheidung als relevant betrachtet wird.

1 = 1. Bildgebung vor Aufnahme: die für die aktuelle Entscheidung relevante Bildgebung wurde in einer vorbehandelnden Einrichtung (ambulant oder stationär) aufgrund des aktuellen akuten Ereignisses durchgeführt

Werden sowohl Bildgebungen vor Aufnahme als auch im eigenen Haus durchgeführt, so ist 3 auszuwählen und Datum und Uhrzeit der ersten im eigenen Haus durchgeführten Bildgebung sowie die Art der Bildgebungen im eigenen Haus (CCT und/oder MRT) anzugeben.