Overhead steuerpflichtiger Drittmittel und Industriemittel des Auslandes

Schon im Mai 2005 haben sich die Dekane aller Standorte  nordrhein-westfälischer Hochschulmedizin für den Einzug eines Overheads auf umsatzsteuerpflichtige Drittmittel und deren Einsatz vorrangig für die strukturelle Forschungsförderung durch die Fakultäten ausgesprochen.
Die FWN-Kommission der Medizinischen Fakultät Münster schloss sich der Empfehlung an. Per Beschluss des Dekanates vom 09. Juni 2005 und  des Fachbereichrates der Medizinischen Fakultät Münster vom 28. Juni 2005 wurde der Einzug eines Overheads auf steuerpflichtige Drittmittel erstmalig an der Mediznischen Fakultät Münster umgesetzt.
Nähere Informationen finden Sie im Intranet.