Was genau ist eine Programmpauschale?
In Deutschland decken öffentlich finanzierte Drittmittelprojekte in der Regel nur die Ausgaben für zusätzliches Personal sowie die während der Projektlaufzeit entstandenen und belegbaren Sachausgaben (Kleingeräte, Verbrauchsmaterialien, Reisen, Veranstaltungen, ggf. Abschreibungen) ab. Forschungsprojekte verursachen aber anerkanntermaßen darüber hinaus sogenannte indirekte Kosten. Hochschulen mussten vor Einführung der Programmpauschalen diese zusätzlich durch Forschungsprojekte entstehenden indirekten Kosten vollumfänglich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere bei drittmittelstarken Hochschulen führte daher der Erfolg bei der Einwerbung von Drittmitteln paradoxerweise zu wirtschaftlichen Nachteilen.
Bund und Länder gewähren die DFG-Programmpauschalen auf der Grundlage der zweiten Säule des Hochschulpakts in Höhe von 22 % der verausgabten Projektmittel (Finanzierungsverhältnis Bund/Länder: 20/2). Der Länderanteil bemisst sich dabei nach dem Königsteiner Schlüssel. Im Zeitraum des laufenden Hochschulpakts (HSP III), von 2016 bis 2020, werden so insgesamt bis zu 2,17 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit Wirkung vom 01.01.2021 werden die DFG-Programmpauschalen in den institutionellen Haushalt der DFG überführt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die GWK am 3. Mai 2019 gefasst. Die prozentuale Höhe sowie die Finanzierungsanteile des Bundes und der Länder bleiben dabei bis zum Jahr 2025 unverändert.
[Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung]
Wofür werden die Progammpauschalen eingesetzt?
An der Medizinischen Fakultät Münster wird die Programmpauschale laut Fachbereichsrats-Beschluss zur Forschungsförderung und Strukturentwicklung der Fakultät eingesetzt.