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Bericht der Untersuchungskommission bestätigt illegale Tierhaltung: WWU-Rektor kündigt Konsequenzen an

Versuchstiere an der Medizinischen Fakultät: Hier handelt es sich um zwei Vertreter der Gattung Axolotl (Ambystoma mexicanum) und zwar eine Zuchtform, nämlich Weißlinge (Foto: hd)

Münster (upm) - Die vom Rektor der Universität Münster eingesetzte Untersuchungskommission, die dem Verdacht auf illegale Tierhaltung in Räumen der Hautklinik nachgehen sollte, hat ihre Arbeit beendet und dem Rektorat mehrere Empfehlungen gegeben, um eine Wiederholung eines solchen Falls auszuschließen. Nach Überzeugung der sechsköpfigen Kommission mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Janbernd Oebbecke an der Spitze haben die Beteiligten mit der Nutzung des Raums "wiederholt und dauerhaft gegen Tierschutzrecht und Gentechnikrecht verstoßen". Der Raum sei über rund zehn Jahre hinweg weder in einer Haltungsgenehmigung noch in einer Versuchsgenehmigung der beteiligten Gruppen genannt worden - zudem gab es keine Kontrollen durch den Tierschutzbeauftragten oder die Behörden. Allerdings habe die Kommission keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass es nicht genehmigte Tierversuche gegeben habe.Am 20. Juni 2017 war beim Tierschutzbeauftragen der Medizinischen Fakultät der Universität Münster ein anonymes Schreiben eingegangen, in dem der Verfasser auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und auf einen dafür mutmaßlich nicht genehmigten Raum hinwies. Die Verantwortlichen der Fakultät inspizierten daraufhin sofort den genannten Raum und informierten das städtische Veterinäramt. Das Veterinäramt beschlagnahmte die 77 Mäuse, die sie in dem dafür nicht ausgewiesenen Raum vorfand, und übertrug die Betreuung der Tiere der "Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung" der Medizinischen Fakultät. Der Großteil der Tiere war in einem guten Zustand, sechs Tiere mussten getötet werden.Die Kommission empfiehlt als Reaktion auf diesen Vorfall zum einen den Abbau von Kapazitätsengpässen in der Tierhaltung - tatsächlich ist bereits ein neues Tierhaus im Bau. Zum anderen sollten Tierversuche in ausschließlicher Verantwortung der Universität stattfinden. Zudem sollte in den ohnehin stattfindenden Schulungen zu Tierschutzfragen zu einem offenen und achtsamen Umgang mit dem Thema angeleitet werden. Gleichzeitig sollen die für Tierversuche Verantwortlichen sicherstellen, dass alle Personen, die an solchen Versuchen mitwirken, ihre Beobachtungen zu möglichem Fehlverhalten ohne Furcht vor negativen Konsequenzen für sie persönlich an die zuständigen Stellen weitergeben können. Schließlich empfiehlt die Kommission für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konsequenzen - über Details wird sich das Rektorat dazu mit den Personalräten der Universität und des Universitätsklinikums austauschen.Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Johannes Wessels, dankte der Kommission für ihre Arbeit. "Es steht für mich außer Frage, dass es Verstöße gegen geltende Vorschriften gegeben hat. Wir werden alles dafür tun, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt."Hinweis: Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 12. April 2018 in selber Sache die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster - vorläufig - bestätigt, mit der einer Wissenschaftlerin der Universität Münster mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen von Tieren untersagt wurde, die in Tierversuchen gezüchtet und gehalten werden.

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