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DFG: Mehr Entscheidungsfreiheit bei Mittelverwendung

Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen ihre Fördermittel künftig noch freier und an den konkreten Bedürfnissen des geförderten Projekts ausgerichtet verwenden können. Um dies zu erreichen, hat die DFG ihre Förderbedingungen neu geregelt und flexibilisiert. Aufgrund dieser Neuregelung kann die Entscheidung darüber, ob die Fördermittel für Personal, Sachmittel oder Geräte verwendet werden, in Zukunft grundsätzlich von den Universitäten und Forschungseinrichtungen selbst getroffen werden. Die bislang praktizierte Form der sogenannten Stellenbewilligung wird damit durch ein System der freien Umdisposition von Mitteln ersetzt. Als Konsequenz wird die DFG künftig statt Stellen pauschalierte Geldbeträge bewilligen. Die Neuregelungen gelten für Verfahren der Sachbeihilfe für Anträge am dem 1. September 2010, für Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs ab dem 1. Januar 2011. Vorhandene Bewilligungen und Zusatzanträge richten sich nach der Ursprungsbewilligung. Fortsetzungsanträge werden wie Neuanträge behandelt.

Details zu den Neuerungen der Förderbedingungen finden Sie hier.

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